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Neuer Name, neue Domain: wie Ihr Betrieb umzieht, ohne in Google zu verschwinden

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Eine Partnerin kommt dazu, eine Praxis wird übergeben, zwei Architekturbüros fusionieren. Der Name ändert sich, und mit ihm die Domain. Was dabei zu tun ist, in welcher Reihenfolge, und welche Fristen dahinterstehen.

10 Min. LesezeitSeptember 2026LMMeier

Der Anlass ist fast immer ein erfreulicher. Eine Architektin wird Partnerin, und aus «Müller Architektur» wird «Müller & Bernasconi». Eine Zahnarztpraxis geht an die Nachfolgerin über, die nicht zwanzig Jahre lang unter fremdem Namen arbeiten möchte. Zwei Immobilienbüros legen zusammen. Ein Malerbetrieb schärft seinen Auftritt und will nicht länger unter der Domain aus der Gründungszeit auftreten.

In all diesen Fällen steht irgendwann der Satz im Raum: «Die Website machen wir dann einfach neu, unter der neuen Adresse.» Und genau an dieser Stelle wird aus einer guten Nachricht ein Risiko. Denn was über Jahre an Sichtbarkeit aufgebaut wurde (Platzierungen bei Google, Verweise von Verbänden und Verzeichnissen, Links in Medienbeiträgen, Lesezeichen von Kunden), hängt nicht am Betrieb, sondern an einer Adresse. Wird die Adresse gewechselt, ohne dass jemand die Verbindung herstellt, beginnt der Betrieb online wieder bei null. Nicht sofort, aber sichtbar.

Der Umzug ist beherrschbar. Er ist nur selten das, wofür ihn Betriebe halten: keine Designfrage, sondern eine Buchhaltungsaufgabe. Es geht darum, jede alte Adresse ihrer neuen zuzuordnen und niemanden ins Leere laufen zu lassen, weder Kunden noch Suchmaschinen.

Was beim Wechsel tatsächlich auf dem Spiel steht

Eine ältere Website eines beratenden Betriebs trägt in der Regel drei Dinge, die sich nicht ersetzen, sondern nur übertragen lassen.

Platzierungen für Begriffe, nach denen Kunden suchen. «Architekt Umbau Zug», «Zahnarzt Notfall Baar», «Physiotherapie Kanton Zug». Diese Platzierungen entstehen über Jahre; welche Begriffe das im eigenen Fall überhaupt sind, lässt sich ohne teure Werkzeuge herausfinden. Dazu steht alles in Wonach Ihre Kunden wirklich suchen.

Verweise von aussen. Berufsverbände, Fachverzeichnisse, Gemeindeportale, Vereinsseiten, eine Handelszeitung, ein Vortragsprogramm. Jeder dieser Links zeigt auf eine bestimmte Adresse Ihrer alten Website. Sie können nicht sämtliche Betreiber bitten, ihn zu ändern, aber Sie können dafür sorgen, dass er weiterhin ankommt.

Das, was Menschen abgespeichert haben. Lesezeichen, alte E-Mails, ein PDF-Merkblatt mit Ihrer Adresse im Fussbereich, die Visitenkarte in der Schublade. Das läuft weiter, auch Jahre später.

Die gute Nachricht zuerst: Der Wechsel als solcher ist nicht das Problem. Google hält ausdrücklich fest, dass dauerhafte Weiterleitungen wie 301 den PageRank nicht negativ beeinflussen. Verloren geht Sichtbarkeit nicht durch den Umzug, sondern durch die Art, wie er gemacht wird.

Schritt eins: die Liste der alten Adressen

Bevor irgendetwas umgestellt wird, braucht es eine vollständige Liste dessen, was heute existiert. Bei einem Betrieb mit dreissig bis achtzig Seiten ist das eine Arbeit von wenigen Stunden, nicht von Wochen. Vier Quellen decken praktisch alles ab:

Die bestehende Sitemap. Sie enthält in der Regel genau die Adressen, die Sie selbst für wichtig halten und bei Google eingereicht haben.

Die Google Search Console. Dort steht, welche Ihrer Seiten indexiert sind und welche tatsächlich Zugriffe aus der Suche bekommen. Das ist die ehrlichste Liste, weil sie zeigt, welche Seiten wirklich arbeiten. Wie man sie liest, steht in Messen statt raten.

Die Navigation und die Verlinkung der Seite selbst. Alles, was intern verlinkt ist, gehört auf die Liste, auch Merkblätter, Formulare und PDF-Dateien.

Alte Adressen, die es nicht mehr gibt. Wenn Ihre Website vor fünf Jahren schon einmal umgebaut wurde, existieren womöglich bereits Weiterleitungen. Die müssen mit, sonst entsteht eine Kette: dazu gleich mehr.

Schritt zwei: jede alte Seite bekommt genau eine neue

Das ist der Kern der Sache und zugleich der Punkt, an dem die meisten Umzüge misslingen. Für jede Adresse der alten Website wird festgelegt, welche Adresse der neuen Website ihr entspricht. Die Seite «Erbrecht» wird zur Seite «Erbrecht», nicht zur Startseite. Das Team-Profil von Herrn Müller wird zum Team-Profil von Herrn Müller.

Google warnt ausdrücklich davor, eine grössere Zahl alter Adressen pauschal auf eine einzige, inhaltlich nicht passende Ziel-Adresse umzuleiten, typischerweise die neue Startseite. Das verwirrt Nutzer und kann als soft 404 gewertet werden, also als Seite, die vorgibt, etwas zu liefern, und es nicht tut. Wer vierzig Unterseiten auf die Startseite schickt, hat formal weitergeleitet und inhaltlich alles verloren.

Die zweite Regel, die Google dazu nennt: Behalten Sie die Website-Architektur am neuen Ort bei. Dann können die Signale eins zu eins übergehen. Wer eine Website nicht nur verschiebt, sondern am neuen Ort gleichzeitig Inhalte und Adressstruktur überarbeitet, muss laut Google damit rechnen, dass der Traffic leidet, weil die einzelnen Seiten neu gelernt und bewertet werden müssen.

Daraus folgt eine unbequeme, aber wichtige Empfehlung: Umzug und Relaunch nicht gleichzeitig. Wenn die Seite ohnehin veraltet ist, bauen Sie sie zuerst unter der alten Domain neu und ziehen danach um, oder ziehen zuerst um und bauen danach um. Ob ein Relaunch bei Ihnen überhaupt fällig ist, lässt sich vorher klären; die Anzeichen stehen in Website-Relaunch: wann er sich lohnt.

Schritt drei: dauerhaft weiterleiten, nicht vorübergehend

Technisch ist eine Weiterleitung eine Antwort des Servers: «Diese Adresse ist umgezogen, hier ist die neue.» Entscheidend ist, dass die Antwort dauerhaft lautet. Google empfiehlt, nach Möglichkeit serverseitige dauerhafte Weiterleitungen zu verwenden: 301 oder 308. Eine vorübergehende Weiterleitung sagt Suchmaschinen sinngemäss: «Bleib bei der alten Adresse, das hier ist nur ein Provisorium.» Genau das wollen Sie nicht.

Zwei weitere Punkte gehören dazu. Erstens: Nach dem Aktivieren der Weiterleitungen muss die kanonische Auszeichnung auf der neuen Website auf die neuen Adressen zeigen, nicht mehr auf die alten. Zweitens: Wenn die neue Seite während der Bauphase für Suchmaschinen gesperrt war (per robots.txt oder per noindex), muss diese Sperre am Umzugstag weg. Es ist der häufigste stille Fehler überhaupt: Die Seite ist live, sieht gut aus, und niemand findet sie, weil eine Zeile aus der Entwicklungsphase stehen geblieben ist.

Und drittens, weil es uns in der Praxis oft begegnet: keine Ketten. Alte Adresse A zeigt auf B, B zeigt auf C. Das entsteht, wenn ein Betrieb zum zweiten Mal umzieht. Führen Sie stattdessen alle alten Adressen direkt auf das heutige Ziel. Auch das Tool zur Adressänderung von Google verlangt das sinngemäss: Verkettete Websiteverschiebungen sind ausdrücklich nicht vorgesehen: wenn Sie Google eine Änderung von A nach B gemeldet haben, können Sie nicht direkt anschliessend eine von B nach C einreichen.

Schritt vier: Google den Umzug mitteilen

Die Google Search Console hat für den Domainwechsel ein eigenes Werkzeug, das Tool zur Adressänderung. Es informiert Google über den Wechsel, leitet Signale von der alten auf die neue Website weiter und weist Google an, bei der Bestimmung der kanonischen Seiten die neue Website zu bevorzugen. Diese Wirkung hält laut Google 180 Tage ab Beginn der Migration an; so lange werden auch die entsprechenden Hinweise in der Search Console angezeigt.

Dafür gelten klare Voraussetzungen, und es lohnt sich, sie vor dem Umzugstag zu prüfen:

Sie müssen Inhaber beider Properties sein (der alten und der neuen) und beide unter demselben Google-Konto verwalten. Wer die Zugänge zur alten Property nicht hat, weil sie beim früheren Anbieter liegen, holt sie besser vorher zurück. Warum solche Zugänge grundsätzlich beim Betrieb liegen sollten und nicht bei der Agentur, steht in Wem gehört Ihre Website?.

Es muss sich um Properties auf Domain-Ebene handeln. Properties auf Pfadebene lassen sich mit dem Tool nicht verschieben.

Die Subdomain-Varianten gehören einzeln dazu. Google weist darauf hin, dass das Tool keine Subdomains unterhalb der angegebenen Domain mitverschiebt, also weder die Variante mit «www» noch andere. Wer von einer Domain auf eine andere wechselt, soll es für alle Subdomain-Varianten der alten Domain anwenden, auch für solche, die derzeit nicht aktiv genutzt werden; alle müssen in der Search Console bestätigt sein.

Und wofür das Tool ausdrücklich nicht gedacht ist: für den Wechsel von HTTP zu HTTPS, für den Wechsel zwischen den Varianten mit und ohne «www» innerhalb derselben Domain, für das Verschieben einzelner Seiten innerhalb der eigenen Website und für einen Anbieter- oder CDN-Wechsel ohne sichtbare Adressänderung. In diesen Fällen genügen Weiterleitungen und kanonische Auszeichnung.

Zum Ablauf gehört ausserdem: Reichen Sie die neue Sitemap in der Search Console ein, damit Google die neuen Adressen schneller kennenlernt. Und prüfen Sie einzelne Weiterleitungen mit dem URL-Prüftool, bevor Sie sich auf sie verlassen.

Schritt fünf: wie lange die alte Domain bleibt

Hier werden am meisten Fehler gemacht, weil an dieser Stelle jemand eine Rechnung kündigen will. Google nennt zwei Zahlen, und beide sind Mindestwerte.

Die Weiterleitungen sollen mindestens 180 Tage bestehen bleiben, länger, solange über sie noch Zugriffe aus der Google-Suche kommen. Nach Ablauf dieser Frist erkennt Google zwischen alter und neuer Website keine Beziehung mehr und behandelt die alte Website, sofern sie noch erreichbar ist, als unabhängige Website. Allgemein empfiehlt Google, Weiterleitungen möglichst lange beizubehalten, in der Regel mindestens ein Jahr.

Die alte Domain selbst soll mindestens ein Jahr weiterbezahlt werden. Der Grund, den Google nennt, hat mit Suchmaschinen wenig zu tun: Eine aufgegebene Domain kann von Dritten gekauft und für schädliche Zwecke verwendet werden. Für eine Praxis oder ein Büro mit Stammkundschaft ist das kein technisches Detail, sondern ein Reputationsrisiko: unter Ihrer bisherigen Adresse kann dann stehen, was jemand anderes dort hinstellt.

Unsere eigene Empfehlung geht weiter als das Minimum: Behalten Sie die alte Domain dauerhaft. Die Kosten sind gering, und an ihr hängen alte E-Mail-Adressen, Verträge, Briefpapier und Visitenkarten, die über Jahre im Umlauf bleiben. Welche Domainendung für den neuen Auftritt überhaupt die richtige ist, ist eine eigene Frage. Sie steht in .ch oder .swiss?.

Was ausserhalb von Google umgestellt werden muss

Der Suchmaschinenteil ist der bekannteste, aber nicht der gefährlichste. Gefährlich ist, was still ausfällt.

Die E-Mail-Adressen. Für beratende Betriebe ist das der kritischste Punkt überhaupt: Kundenkorrespondenz, Terminbestätigungen, Rechnungen. Die neuen Adressen brauchen eine sauber eingerichtete Zustellung, die alten müssen weiterlaufen und auf die neuen zugestellt werden. Und die Kennungen, die Ihre Post als echt ausweisen, gehören für die neue Domain neu eingerichtet, sonst landen ausgerechnet die ersten Mails unter neuem Namen im Spam-Ordner. Was dafür nötig ist, steht in Warum Ihre Firmen-E-Mails im Spam landen.

Impressum, Datenschutzerklärung und AGB. Firmenname, Rechtsform, Adresse, Vertretungsverhältnisse, Kontaktangaben und die Angaben zur Datenbearbeitung müssen den neuen Stand abbilden, beim Zusammenschluss zweier Büros in der Regel vollständig neu, nicht durch Suchen und Ersetzen. Der Rahmen dazu steht in Impressum, Datenschutz, Kontaktformular. Wo Kundenunterlagen über die Website hochgeladen werden, gehört auch dieser Weg geprüft, siehe Hosting und Serverstandort.

Das Google-Unternehmensprofil. Name, Website-Adresse und gegebenenfalls die Kategorie müssen nachgeführt werden, und zwar so, dass Name, Adresse und Telefonnummer überall gleich lauten. Wie das Profil gepflegt wird, steht in Google-Unternehmensprofil im Kanton Zug. Bestehende Bewertungen bleiben am Profil, nicht an der Domain; wer den Eintrag nicht neu anlegt, sondern umbenennt, nimmt sie mit.

Verzeichnisse und Verbände. Berufsverband, Fachverzeichnis, Branchenportal, Gemeindeverzeichnis, Vereinsseite, Immobilien- oder Architekturplattform. Machen Sie daraus eine Liste und arbeiten Sie sie ab. Jeder aktualisierte Eintrag ist ein Verweis, der nicht über eine Weiterleitung läuft, sondern direkt ankommt.

Alles, was Ihre Adresse enthält. E-Mail-Signaturen, Briefkopf, Rechnungsvorlagen, Auftragsformulare, Praxisbroschüren, QR-Codes auf Schaufenster oder Fahrzeug, Stelleninserate, Profile in beruflichen Netzwerken, Terminportale und Zahlungsdienste. Das ist stumpfe Arbeit, und sie ist der Grund, weshalb ein Domainwechsel nicht an einem Nachmittag passiert.

Und schliesslich: die KI-Antworten. Auch Sprachmodelle und KI-gestützte Suchoberflächen geben Ihren Betrieb mit einer Adresse aus. Was hilft, damit dort der neue Stand ankommt, steht in Wie Ihr Betrieb in KI-Antworten vorkommt.

Die drei Fehler, die wirklich Sichtbarkeit kosten

Erstens: alles auf die Startseite. Bequem, schnell eingerichtet, und der sicherste Weg, jede einzelne Platzierung zu verlieren, die nicht die Startseite betraf. Google wertet solche Umleitungen unter Umständen als soft 404.

Zweitens: die alte Domain zu früh abschalten. Oft aus Kostengründen, manchmal aus Versehen, weil die automatische Verlängerung abgestellt wurde. Ab diesem Moment laufen sämtliche Verweise von aussen ins Leere, und die Adresse steht Dritten offen.

Drittens: Umzug und Umbau gleichzeitig. Neue Domain, neue Struktur, neue Texte, alles am selben Tag. Wenn die Zugriffe danach einbrechen, lässt sich nicht mehr feststellen, woran es lag, und die Korrektur kostet mehr als das getrennte Vorgehen gekostet hätte.

Wie wir es halten

Wir behandeln einen Domainwechsel als eigenen Auftrag mit eigener Checkliste, nicht als Nebeneffekt eines Neubaus. Zuerst wird die vollständige Liste der alten Adressen erstellt und jeder Eintrag von Hand seinem neuen Ziel zugeordnet: nichts läuft pauschal auf die Startseite. Die Weiterleitungen sind serverseitig und dauerhaft, ohne Zwischenschritte. Am Umzugstag prüfen wir Stichproben einzeln, reichen die neue Sitemap ein und stellen die Adressänderung in der Search Console, sobald die Weiterleitungen stehen. Danach beobachten wir beide Properties nebeneinander, statt nach einer Woche das Ergebnis zu behaupten.

Parallel läuft die Liste ausserhalb von Google: E-Mail-Zustellung und Absenderkennungen für die neue Domain, Impressum und Datenschutz auf den neuen Stand, Unternehmensprofil, Verzeichnisse, Signaturen und Formulare. Die alte Domain bleibt bestehen, unbefristet, wenn der Betrieb nichts anderes wünscht.

Bei LMMeier gilt seit 20.10.2026: Gratis-Entwurf kostenlos, Website-Dateien für CHF 490 einmalig, Betrieb ab CHF 49 pro Monat, Website mit Betreuung ab CHF 1’200. Alle Preise stehen auf der Preisseite.

Drei Fragen an Ihren Anbieter, bevor umgezogen wird

Erstens: Zeigen Sie mir die Zuordnungstabelle: welche alte Adresse geht auf welche neue? Wer keine Tabelle hat, hat keinen Plan, sondern eine Sammelumleitung.

Zweitens: Wer ist in der Search Console Inhaber der alten und der neuen Property? Wenn die Antwort «wir» lautet und nicht «Sie», klären Sie das vor dem Umzug, nicht danach. Und wenn sie lautet, die alte Property gebe es gar nicht, fehlt die Voraussetzung für die Adressänderung.

Drittens: Wie lange bleiben Weiterleitungen und alte Domain bestehen, und wer bezahlt sie? Die Antwort sollte mindestens «ein Jahr» lauten und schriftlich stehen. Gleiches gilt für die Frage, wer nach dem Umzug die Zugriffe beobachtet, und wie lange. Was nach dem Start ohnehin laufend zu tun ist, steht in Wer pflegt Ihre Website nach dem Launch?.

Häufige Fragen

Verliert meine Website beim Domainwechsel ihre Google-Platzierung?

Nicht zwangsläufig. Google hält ausdrücklich fest, dass dauerhafte Weiterleitungen wie 301 den PageRank nicht negativ beeinflussen. Verloren geht Sichtbarkeit dort, wo der Umzug schlecht gemacht ist: wenn alte Adressen ins Leere laufen, wenn alles pauschal auf die neue Startseite umgeleitet wird, wenn gleichzeitig die Seitenstruktur umgebaut wird oder wenn die alte Domain zu früh abgeschaltet ist. Google empfiehlt, die Architektur am neuen Ort beizubehalten, damit die Signale möglichst eins zu eins übergehen. Wer umzieht und umbaut zugleich, muss damit rechnen, dass Google die Seiten neu bewerten muss.

Wie lange muss ich die alte Domain behalten?

Google nennt zwei Fristen. Die Weiterleitungen sollen mindestens 180 Tage bestehen bleiben, und länger, solange über sie noch Traffic aus der Suche kommt; generell rät Google, Weiterleitungen möglichst lange beizubehalten, in der Regel mindestens ein Jahr. Für die Domain selbst empfiehlt Google, sie mindestens ein Jahr weiterzubezahlen, damit die aufgegebene Adresse nicht von Dritten für schädliche Zwecke übernommen wird. Aus unserer Sicht spricht bei Praxen und Büros mit langjähriger Kundschaft noch mehr dafür, die alte Domain dauerhaft zu behalten: An ihr hängen alte E-Mail-Adressen, Briefpapier, Verträge und Visitenkarten, die über Jahre im Umlauf bleiben.

Brauche ich das Tool zur Adressänderung in der Search Console?

Wenn Sie die Domain wechseln, ja. Es ist der direkte Weg, Google den Umzug mitzuteilen. Voraussetzung ist, dass Sie beide Properties in der Search Console als Inhaber unter demselben Google-Konto verwalten und dass es sich um Properties auf Domain-Ebene handelt; Properties auf Pfadebene lassen sich damit nicht verschieben. Das Tool wird erst nach dem Umzug und nach dem Einrichten der Weiterleitungen verwendet. Für einen Wechsel von HTTP zu HTTPS, für die Varianten mit und ohne www innerhalb derselben Domain und für das Verschieben einzelner Seiten innerhalb der eigenen Website ist es nicht vorgesehen. Dort genügen Weiterleitungen und kanonische Auszeichnung.

Stand und Fundstellen: Die Angaben zu Weiterleitungen, zur Beibehaltung der Website-Architektur, zur Vermeidung irrelevanter Sammelumleitungen und zur Dauer der Weiterleitungen stammen aus der Google-Search-Central-Dokumentation «Websiteverschiebung mit URL-Änderungen»; die Angaben zu Voraussetzungen, Subdomain-Varianten, Ausschlussfällen, der 180-Tage-Wirkung und der Empfehlung, die alte Domain mindestens ein Jahr weiterzubezahlen, aus der Search-Console-Hilfe «Tool zur Adressänderung». Beide abgerufen am 20. September 2026. Dieser Beitrag enthält bewusst keine Statistiken und keine Prognosen darüber, wie stark sich ein Umzug im Einzelfall auswirkt; er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung zu firmenrechtlichen Fragen einer Umfirmierung oder Fusion. Stand: September 2026.

Über uns: LMMeier ist eine Webagentur im Kanton Zug: Websites für KMU zum Festpreis, persönlich von Lisa und Matthias. ← Alle Beiträge

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