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Wem gehört Ihre Website? Domain, Zugänge und der Vertrag dahinter

Die Frage klingt nach Formalität, solange alles läuft. Sie wird zur teuersten Frage des ganzen Projekts in dem Moment, in dem Sie den Anbieter wechseln wollen — und dann lässt sie sich nicht mehr in Ruhe klären.

9 Min. LesezeitAugust 2026LMMeier

Ein Treuhandbüro ruft an, weil die Website seit Monaten nicht mehr aktualisiert wurde. Der Anbieter meldet sich nicht mehr — er hat den Betrieb aufgegeben, ist krank geworden, hat das Geschäft verkauft, die Gründe sind austauschbar. Wir fragen als Erstes: Auf wen ist die Domain registriert? Und dann folgt die Pause, in der klar wird, dass diese Frage nie gestellt worden ist.

Das ist kein Einzelfall und kein Zeichen von Nachlässigkeit. Wer eine Website in Auftrag gibt, denkt an Gestaltung, Texte und Preis. Dass hinter dem Ergebnis fünf voneinander getrennte Dinge stehen, die theoretisch fünf verschiedenen Parteien gehören können, steht in keinem Angebot.

Dieser Beitrag trennt diese fünf Teile auf, sagt bei jedem, worauf es ankommt, und endet mit den Fragen, die vor einer Unterschrift zwei Minuten kosten und später viel sparen. Am Schluss steht, wie wir es selbst halten — nicht als Werbung, sondern damit Sie einen Vergleichsmassstab haben.

„Die Website" sind fünf getrennte Dinge

Umgangssprachlich ist die Website ein Gegenstand, den man kauft. Vertraglich sind es fünf:

Die Domain — Ihre Adresse im Netz. Ein Registrierungsverhältnis mit einer Stelle, die sie führt.

Das Hosting — der Server, auf dem die Dateien liegen. Ein Mietverhältnis, meist monatlich oder jährlich.

Die Dateien und Inhalte — Quellcode, Gestaltung, Texte, Bilder. Das, was die meisten Leute meinen, wenn sie „die Website" sagen.

Die Zugänge zu Drittdiensten — Google-Unternehmensprofil, Statistik, E-Mail, Social-Media-Konten, allenfalls ein Buchungs- oder Newsletter-Werkzeug.

Die Nutzungsrechte — an Bildern, Schriften und Texten, die nicht von Ihnen stammen.

Jeder dieser fünf Teile kann Ihnen gehören, Ihrem Anbieter gehören oder in einem Zustand dazwischen hängen. Und jeder einzelne kann Sie beim Wechsel aufhalten.

Die Domain: der Punkt, an dem es wirklich wehtut

Wenn nur ein Punkt dieser Liste sauber sein soll, dann dieser. Die Domain ist der einzige Teil, der sich nicht ersetzen lässt. Dateien kann man neu bauen, Texte neu schreiben, den Server wechselt man an einem Nachmittag. Ihre Adresse aber steht auf Briefpapier, Rechnungen, Fahrzeugen, in Verzeichnissen und in tausend fremden Links — und an ihr hängt in aller Regel auch Ihre E-Mail.

Entscheidend ist die Person, die als Halter eingetragen ist: der Firmenname, die Adresse, die Kontaktangaben im Register. Nicht wer die Rechnung bezahlt, nicht wer sich technisch kümmert, nicht wer sie eingerichtet hat. Dass Ihr Anbieter die Domain für Sie verwaltet, ist normal und praktisch. Dass er als Halter eingetragen ist, ist es nicht.

Nachprüfen lässt sich das schlechter, als man denkt: Bei .ch-, .de- und .at-Domains zeigt die öffentliche Whois-Abfrage die Halterdaten in der Regel nicht mehr an. Was bleibt, ist der direkte Weg — fragen Sie schriftlich nach, auf welchen Namen die Domain registriert ist, und lassen Sie sich die Antwort bestätigen. Ein Anbieter, für den das eine unangenehme Frage ist, hat Ihnen damit schon geantwortet.

Der zweite Punkt ist der Umzug. Ein Registrarwechsel läuft über einen Autorisierungscode — je nach Endung „Auth-Code", „AuthInfo" oder „Transfer-Code". Herausgeben kann ihn nur der Anbieter, bei dem die Domain aktuell liegt. Ist er nicht erreichbar oder nicht willens, kommen Sie nicht an Ihre eigene Adresse, selbst wenn Sie als Halter eingetragen sind. Das ist der Grund, weshalb wir empfehlen, einen eigenen Zugang beim Registrar zu haben — nicht statt der Betreuung, sondern zusätzlich.

Hosting: wessen Vertrag läuft da eigentlich?

Beim Hosting ist die Eigentumsfrage weniger dramatisch, weil ein Umzug technisch möglich bleibt. Wichtig sind zwei andere Dinge.

Erstens: Wissen Sie, wo Ihre Seite liegt? Klingt banal, ist es nicht. Wir haben Betriebe erlebt, die den Namen ihres Hosters nicht kannten und ihn erst über Umwege herausfanden. Der Serverstandort ist zudem eine Angabe, die in Ihre Datenschutzerklärung gehört — mehr dazu im Beitrag zu Impressum, Datenschutz und Kontaktformular.

Zweitens: Was passiert, wenn die Zahlung stockt oder das Verhältnis endet? Ein Hosting-Konto, das auf den Anbieter läuft, kann mit ihm verschwinden. Verlangen Sie mindestens die Auskunft, wo die Seite liegt und wie Sie im Notfall an eine vollständige Sicherung kommen. Eine Sicherung, die nur Ihr Anbieter hat, ist im Streitfall keine.

Dateien und Quellcode: der Unterschied zwischen Kauf und Miete

Hier liegt der Unterschied, der später am meisten kostet — und er ist auf den ersten Blick nicht sichtbar, weil beide Modelle monatlich abgerechnet werden können.

Beim Kauf zahlen Sie einen Preis für ein Ergebnis. Ob in einer Summe oder in Raten, ändert daran nichts: Am Ende gehören Ihnen die Dateien, und Sie können mit ihnen zu jedem anderen Anbieter gehen.

Beim Mietmodell zahlen Sie für die Nutzung. Die Website bleibt beim Anbieter. Hören Sie auf zu zahlen, ist sie weg — nicht als Drohung, sondern als Konstruktionsprinzip. Das kann für einen kleinen Betrieb durchaus die richtige Wahl sein, solange er weiss, dass er mietet.

Die eine Frage, die den Unterschied zuverlässig aufdeckt, lautet: Was gehört mir, wenn ich in zwei Jahren aufhöre zu zahlen? Auf diese Frage gibt es zwei ehrliche Antworten, und beide sind in Ordnung. Nicht in Ordnung ist eine ausweichende.

Ein Sonderfall sind Baukastensysteme. Dort ist die Frage systembedingt entschieden: Texte und Bilder können Sie mitnehmen, die Seite selbst nicht — sie existiert nur innerhalb der Plattform. Auch das ist keine Falle, sondern eine Eigenschaft. Sie sollten sie nur kennen, bevor Sie drei Jahre Inhalte hineinschreiben. Welche Anbietertypen es sonst noch gibt und wofür sie taugen, steht im Beitrag Webagentur im Kanton Zug finden.

Die Zugänge, an die niemand denkt

Der Teil, der beim Wechsel am häufigsten hängen bleibt, sind nicht die Dateien — es sind die Konten bei Dritten.

Das Google-Unternehmensprofil. Für viele lokale Betriebe der wichtigste Kanal überhaupt, und regelmässig auf ein Anbieterkonto eingerichtet. Google sieht für diesen Fall ein Verfahren vor: Sie fordern Zugriff an, der bisherige Inhaber erhält eine Frist zur Antwort. Es funktioniert oft, aber es dauert und es ist nicht garantiert. Einfacher ist es, von Anfang an selbst Inhaber zu sein und dem Anbieter Verwaltungsrechte zu geben. Wie das Profil aufgesetzt gehört, steht im Beitrag zum Google-Unternehmensprofil im Kanton Zug.

Die DNS-Verwaltung. Technisch klingt das nach Kleinkram, praktisch hängt daran Ihre E-Mail. Wer die DNS-Einträge kontrolliert, kontrolliert, wohin Ihre Nachrichten laufen. Dieser Zugang gehört zu Ihnen — spätestens dann, wenn die Zusammenarbeit endet.

Statistik, Newsletter, Buchungswerkzeuge. Jedes Konto, in dem Ihre Daten liegen, sollte auf Ihren Betrieb laufen. Bei einem Wechsel ist der Unterschied zwischen „wir übergeben das Konto" und „wir haben das über unseren Zugang gemacht" die Frage, ob Ihre Historie erhalten bleibt oder bei null anfängt.

Bilder, Schriften, Texte: die Rechte, die mitgehen müssen

Der unauffälligste der fünf Punkte, und der einzige, der Ihnen auch nach einem sauberen Wechsel noch Ärger machen kann.

Stockbilder werden lizenziert, nicht gekauft, und die Lizenz läuft manchmal auf die Agentur statt auf den Kunden. Dasselbe gilt für Schriften, deren Web-Lizenz an eine bestimmte Domain oder an ein bestimmtes Volumen gebunden sein kann. Bei Texten und Gestaltung ist massgebend, was der Vertrag über die Nutzungsrechte sagt — und ab wann sie gelten.

Verlangen Sie deshalb eine Liste der eingekauften Bilder und Schriften mit dem jeweiligen Lizenzinhaber. Wer eigene Fotos hat, ist hier ohnehin im Vorteil: Sie gehören Ihnen, sie zeigen Ihren Betrieb, und sie lösen dieses Problem nebenbei mit.

Fünf Fragen vor der Unterschrift

Diese fünf Fragen kosten im Erstgespräch zwei Minuten. Jede gute Antwort ist kurz, jede schlechte ist lang.

1. Auf welchen Namen wird die Domain registriert? Erwartete Antwort: auf Ihren.

2. Was gehört mir, wenn ich in zwei Jahren aufhöre zu zahlen? Erwartete Antwort: eine klare — Kauf oder Miete, beides sagbar.

3. Wann bekomme ich Dateien und Zugänge, und woran ist das geknüpft? Erwartete Antwort: an die Bezahlung, nicht an Wohlwollen.

4. Wer ist Inhaber des Google-Unternehmensprofils? Erwartete Antwort: Sie, mit Verwaltungsrechten für den Anbieter.

5. Wo liegt die Seite, und wie komme ich an eine vollständige Sicherung? Erwartete Antwort: ein Name und ein Weg.

Wenn Sie diese fünf Antworten schriftlich haben, ist der Rest Verhandlungssache. Wenn Sie sie nicht bekommen, ist auch das eine Information. Sieben weitere Prüffragen fürs Erstgespräch — zu Preis, Ablauf und Zuständigkeit — haben wir im Beitrag Webagentur im Kanton Zug finden gesammelt.

Das Ganze ersetzt keine Rechtsberatung. Es ist die Liste, die wir uns selbst geben würden, bevor wir irgendwo unterschreiben.

Wie wir es halten

Damit der Massstab nicht abstrakt bleibt — unsere Regeln stehen offen in den AGB und auf der Preisseite, und Sie dürfen uns daran messen:

Die Domain läuft auf Ihren Namen und steht in Ihrem Eigentum; wir verwalten sie während der Laufzeit für Sie. Die Übertragung der Verwaltung können Sie jederzeit verlangen (AGB Ziffer 10.3).

Dateien und Zugänge werden übergeben, sobald die Projektsumme bezahlt ist — sämtliche Projektdateien, nicht eine Auswahl davon (Ziffer 10.4). Die Nutzungsrechte am abgenommenen Ergebnis entstehen mit der vollständigen Zahlung (Ziffer 6).

Unsere Preise sind Festpreise: Vorentwurf CHF 190 (bei Auftrag angerechnet), Start CHF 1'200, Standard CHF 3'900, Premium CHF 6'900. Wer nicht alles auf einmal aufbringen möchte, zahlt im Website-Abo ab CHF 100 im Monat über eine vereinbarte Laufzeit — Hosting, Betrieb und Pflege inbegriffen.

Das Abo ist ausdrücklich keine Miete. Der Festpreis bleibt derselbe, Sie zahlen ihn nur anders. Steigen Sie vorzeitig aus, wird der offene Restbetrag der Projektsumme fällig — und mit dessen Zahlung erhalten Sie alle Dateien und Zugänge, genau wie beim Kauf in einer Summe. Was am Ende Ihnen gehört, hängt bei uns nicht davon ab, welchen Zahlweg Sie gewählt haben.

Wie das gebaute Ergebnis aussieht, können Sie ohne Anmeldung anschauen: Kanzlei, Treuhand, Praxis, Immobilien und Architektur — die Übersicht steht auf der Demo-Seite. Wie die Preise im Schweizer Markt einzuordnen sind, steht im Beitrag Was kostet eine professionelle Website 2026?.

Wenn Sie schon in dieser Lage stecken

Angenommen, die Fragen von oben wurden nie gestellt und der Anbieter ist weg oder unwillig. Dann ist die Lage unangenehm, aber selten aussichtslos. Die Reihenfolge, die sich bewährt hat:

Zuerst die Domain. Klären Sie, wer als Halter eingetragen ist, und verlangen Sie den Autorisierungscode — schriftlich, mit Frist. Alles andere hat Zeit, das nicht.

Dann sichern, was öffentlich ist. Ihre Texte und Bilder stehen im Netz und lassen sich herunterladen. Ein Bestand, den Sie selbst haben, nimmt jedem Gespräch die Schärfe.

Dann die Konten. Beim Google-Unternehmensprofil den Zugriff anfordern, bei allen anderen Diensten die Übertragung verlangen. Das dauert, also früh anfangen.

Und erst dann die Website. Ein Neuaufbau ist ärgerlich, aber machbar — und oft ohnehin fällig, wenn die Seite lange niemand angefasst hat. Wann sich das lohnt und wann nicht, steht im Beitrag zum Website-Relaunch.

Kommt es zum Streit über den Vertrag selbst, gehört das zu Ihrem Anwalt oder Rechtsschutz, nicht zu Ihrer Webagentur. Was wir tun können, ist der technische Teil: Bestand sichern, Domain umziehen, Seite neu aufbauen.

Häufige Fragen

Auf wen sollte die Domain registriert sein?

Auf Ihren Betrieb — mit Ihrem Firmennamen und Ihrer Adresse als Halter. Dass Ihr Anbieter die Domain für Sie verwaltet, ist normal und praktisch; dass er als Halter eingetragen ist, ist es nicht. Weil die öffentliche Whois-Abfrage bei .ch, .de und .at die Halterdaten in der Regel nicht mehr anzeigt, lassen Sie sich den Eintrag schriftlich bestätigen, statt ihn zu vermuten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Website-Abo und einem Mietmodell?

Beim Abo ist der Preis ein Festpreis, den Sie in Raten zahlen; am Ende gehört das Ergebnis Ihnen. Beim Mietmodell zahlen Sie für die Nutzung, und die Website bleibt beim Anbieter — hören Sie auf zu zahlen, ist sie weg. Beides kostet monatlich, führt aber zu einem völlig verschiedenen Ergebnis. Die Frage, die den Unterschied aufdeckt, lautet: Was gehört mir, wenn ich in zwei Jahren aufhöre zu zahlen?

Welche Zugänge sollten Sie sich beim Anbieterwechsel geben lassen?

Fünf: den Zugang zum Domain-Registrar samt Autorisierungscode, den Zugang zum Hosting, die Projektdateien beziehungsweise den Administratorzugang zum Redaktionssystem, die Inhaberschaft am Google-Unternehmensprofil und die Verwaltung Ihrer DNS-Einträge, an denen auch Ihre E-Mail hängt. Verlangen Sie diese Zugänge, solange das Verhältnis gut ist — nicht erst, wenn Sie kündigen.

Unklar, was Ihnen an Ihrer Website gehört?

Sagen Sie uns im Erstgespräch, wer die Seite gebaut hat und was Sie an Zugängen haben — wir sagen Ihnen, was fehlt und in welcher Reihenfolge Sie es holen. Auch dann, wenn daraus kein Auftrag für uns wird.

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