Wenn ein Betrieb bei uns eine neue Website in Auftrag gibt, ist die Domain fast immer schon da — irgendwann vor Jahren registriert, oft vom Neffen, gelegentlich beim damaligen Anbieter, und niemand weiss so recht, auf wessen Namen sie eigentlich läuft. Bei Neugründungen dagegen kommt die Frage frisch, und dann meistens in dieser Form: „Soll ich .ch nehmen oder wäre .swiss besser?"
Die kurze Antwort für die grosse Mehrheit lautet: .ch. Die längere ist interessanter, weil sie erklärt, wann das nicht stimmt — und weil die eigentlich wichtige Entscheidung gar nicht die Endung betrifft, sondern den Namen davor.
Was .ch ist
.ch ist die Länderendung der Schweiz. Verwaltet wird sie von der Stiftung SWITCH als Registerbetreiberin im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM); die Zusammenarbeit ist bis Ende 2031 verlängert worden. Die Rahmenbedingungen stehen in der Verordnung über Internet-Domains.
Für Sie praktisch bedeutsam ist vor allem eines: Die Zuteilung ist an keinen Sitz und keinen Wohnsitz in der Schweiz gebunden. Jede und jeder kann eine .ch-Domain registrieren, weltweit, über beliebige akkreditierte Anbieter. Das macht die Registrierung unkompliziert und schnell — und es heisst umgekehrt, dass eine .ch-Adresse allein noch kein Beleg für einen Schweizer Betrieb ist.
Die Kosten liegen bei den meisten Anbietern im tiefen zweistelligen Frankenbereich pro Jahr. Die Registrierung ist in Minuten erledigt und in der Regel sofort aktiv.
Was .swiss ist — und wer sie bekommt
.swiss ist ein anderes Kaliber. Die Endung wurde der Schweizerischen Eidgenossenschaft zugewiesen; das BAKOM verwaltet sie in deren Auftrag. Daraus folgt ein Verfahren, das mit einer gewöhnlichen Domainregistrierung wenig zu tun hat.
Es braucht einen Bezug zur Schweiz. Bei der Lancierung 2016 war .swiss ausschliesslich Unternehmen mit Handelsregistereintrag vorbehalten. Diese Einschränkung ist gefallen: Mit der Revision der Verordnung über Internet-Domains, in Kraft seit dem 1. Januar 2024, können auch Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag und natürliche Personen eine .swiss-Domain beantragen — natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft, wobei der Bezug zur Schweiz über die AHV-Nummer nachgewiesen wird.
Das Gesuch wird geprüft und öffentlich publiziert. Sie beantragen die Domain über einen akkreditierten Registrar oder dessen Wiederverkäufer. Das BAKOM prüft das Gesuch; fällt die Prüfung positiv aus, wird es zwanzig Tage lang öffentlich auf der Website der Registrierstelle nic.swiss publiziert, bevor die Zuteilung erfolgt. Wer also am Freitag eine Idee hat und am Montag online sein will, ist mit .swiss falsch bedient.
Es kostet mehr. Die Marktpreise liegen derzeit meist zwischen rund 100 und 170 Franken pro Jahr — je nach Anbieter, und deutlich über .ch. Für die meisten Betriebe ist das kein entscheidender Betrag, aber es ist ein Unterschied, den man kennen sollte.
Wann .swiss trotzdem sinnvoll ist
Es gibt Konstellationen, in denen sich der Mehraufwand rechnet. Erstens, wenn die Herkunft ein Verkaufsargument ist und nicht nur eine Tatsache: Uhren, Präzisionsteile, Lebensmittel, Finanzdienstleistungen mit internationaler Kundschaft. Bei einem deutschen oder amerikanischen Gegenüber sagt die Endung sofort etwas, was Sie sonst erklären müssten.
Zweitens, wenn Sie international auftreten und .ch aus dem Ausland als „irgendeine Länderendung" wahrgenommen wird. Drittens, wenn Ihr Wunschname unter .ch längst vergeben ist und unter .swiss noch frei — was durch die engeren Zuteilungsbedingungen gar nicht so selten vorkommt.
Und der ehrliche Gegenpunkt: Für ein Treuhandbüro in Baar, eine Physiotherapie in Cham oder einen Sanitärbetrieb im Kanton Zug bringt .swiss praktisch nichts. Die Kundschaft ist ohnehin lokal, .ch ist das vertraute Signal, und das Geld ist in einer besseren Fotografie besser angelegt.
Bringt die Endung etwas fürs Ranking?
Hier ist Vorsicht angebracht, weil zu diesem Punkt viel Halbwissen kursiert.
Eine Länderendung wie .ch ist für Suchmaschinen ein Hinweis darauf, auf welchen Markt sich eine Seite ausrichtet. Sie ersetzt aber weder Inhalt noch lokale Signale, und sie ist kein Qualitätsmerkmal. Eine .ch-Domain mit dünnem Inhalt rangiert nicht besser als eine gute Seite unter einer anderen Endung.
Bei .swiss sollten Sie sich erst recht auf keinen Ranking-Effekt verlassen. Was bei Ihrer lokalen Sichtbarkeit tatsächlich wirkt — vollständige und konsistente Angaben zu Adresse und Telefon, ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil, Inhalte zur eigenen Region, echte Bewertungen —, wirkt unabhängig von der Endung. Wählen Sie die Domain also nach Wiedererkennbarkeit und Glaubwürdigkeit, nicht in der Hoffnung auf einen Rangvorteil.
Der Name ist wichtiger als die Endung
Und damit zum Teil, der wirklich zählt. Fünf Regeln, die sich in der Praxis bewährt haben:
1. Der Telefontest. Sagen Sie die Adresse laut, so wie Sie sie einem Kunden am Telefon nennen würden. Müssen Sie buchstabieren, ist sie zu kompliziert. Müssen Sie erklären, wo ein Bindestrich sitzt, ist sie zu kompliziert. Dieser eine Test entscheidet mehr als jede Überlegung zu Schlüsselwörtern.
2. Höchstens ein Bindestrich, besser keiner. „mueller-sanitaer-zug-gmbh.ch" ist auf einem Lieferwagen unlesbar und am Telefon eine Zumutung.
3. Keine Umlaute, wenn es sich vermeiden lässt. Umlautdomains sind unter .ch technisch möglich, führen aber im Alltag zu Reibung: bei der Eingabe auf fremden Tastaturen, in E-Mail-Adressen, in älteren Systemen. Wenn Ihr Firmenname einen Umlaut enthält, registrieren Sie die Umlautvariante zusätzlich und leiten Sie sie weiter — aber verwenden Sie die umschriebene Form als Hauptadresse.
4. Nicht zu eng am heutigen Angebot. „kuechenbau-hitzkirch.ch" ist präzise — bis Sie Badezimmer dazunehmen oder umziehen. Der eigene Name oder ein Kunstname altert langsamer als eine Leistungsbeschreibung.
5. Vorher kurz prüfen, ob der Name schon jemandem gehört. Eine freie Domain heisst nicht, dass der Name frei ist. Eine Suche im Handelsregister und im Markenregister dauert zehn Minuten und erspart im ungünstigen Fall einen teuren Namenswechsel nach zwei Jahren.
Mehrere Domains? Ja — aber nur eine ist die richtige
Es ist völlig in Ordnung, mehrere Adressen zu halten: die Umlautvariante, eine häufige Falschschreibung, den alten Firmennamen, vielleicht .ch und .swiss. Der Fehler beginnt dort, wo zwei davon dieselbe Website ausliefern.
Sind Ihre Inhalte unter zwei Adressen gleichzeitig erreichbar, konkurrieren sie miteinander, und Suchmaschinen müssen raten, welche gemeint ist. Richtig ist: Eine Adresse ist die Hauptadresse, alle anderen leiten dauerhaft dorthin weiter — technisch mit einer permanenten Weiterleitung, nicht mit einer Seite, die die Inhalte kopiert. Dasselbe gilt für die Variante mit und ohne „www" und für die verschlüsselte gegenüber der unverschlüsselten Fassung. Wer das beim Relaunch übersieht, verschenkt Sichtbarkeit; dazu mehr im Beitrag über den Website-Relaunch.
Und: Auf wessen Namen läuft sie?
Der Punkt, der uns am häufigsten begegnet und am meisten Ärger verursacht. Die Domain ist der einzige Teil Ihrer Website, den Sie nicht neu bauen können, wenn er verloren geht — Inhalte, Design und Hosting sind ersetzbar, die Adresse nicht. Sie sollte deshalb auf Ihren Betrieb registriert sein, mit Ihrer Mailadresse als Kontakt, und Sie sollten die Zugangsdaten haben.
Prüfen Sie das, bevor Sie über eine neue Website nachdenken. Wie das geht und was Sie tun können, wenn die Domain bei jemand anderem liegt, steht hier: Wem gehört Ihre Website?
Der Zehn-Minuten-Check
1. Sagen Sie Ihre Domain laut. Buchstabieren nötig? Dann ist sie zu kompliziert — zumindest für alles, was Sie mündlich weitergeben.
2. Tippen Sie Ihre Adresse einmal mit und einmal ohne „www" ein, einmal mit http und einmal mit https. Landen Sie jedes Mal auf derselben Adresse in der Adresszeile? Wenn nicht, fehlen Weiterleitungen.
3. Schauen Sie nach, wer als Halterin oder Halter eingetragen ist und an welche Mailadresse die Erinnerungen zur Verlängerung gehen. Ist es eine Adresse, die noch jemand liest?
4. Prüfen Sie das Ablaufdatum und schalten Sie die automatische Verlängerung ein. Eine vergessene Verlängerung ist der banalste und ärgerlichste Weg, eine Website zu verlieren.
5. Wenn Sie mehrere Domains halten: Prüfen Sie bei jeder, ob sie weiterleitet oder eine eigene Seite ausliefert.
6. Bei Neugründung: Prüfen Sie den Wunschnamen im Handelsregister und im Markenregister, bevor Sie ihn drucken lassen.
Die Endung ist am Ende die kleinere Frage. Ein guter, kurzer, aussprechbarer Name unter .ch schlägt einen umständlichen unter .swiss jeden Tag.
Häufige Fragen
Wer darf eine .swiss-Domain registrieren?
Es braucht einen Bezug zur Schweiz. Ursprünglich war .swiss bei der Lancierung 2016 Unternehmen mit Handelsregistereintrag vorbehalten; diese Beschränkung ist gefallen. Mit der Revision der Verordnung über Internet-Domains, in Kraft seit dem 1. Januar 2024, können auch Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag sowie natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder Schweizer Staatsbürgerschaft eine .swiss-Domain beantragen; der Bezug zur Schweiz wird bei natürlichen Personen über die AHV-Nummer nachgewiesen. Das Gesuch läuft über einen akkreditierten Registrar, wird vom BAKOM geprüft und bei positivem Ausgang zwanzig Tage lang öffentlich auf nic.swiss publiziert.
Brauche ich für eine .ch-Domain einen Sitz in der Schweiz?
Nein. Die Zuteilung von .ch-Domains ist an keinen Sitz und keinen Wohnsitz in der Schweiz gebunden — sie kann weltweit über die üblichen Anbieter registriert werden. Verwaltet wird die Endung von der Stiftung SWITCH als Registerbetreiberin im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation. Umgekehrt heisst das auch: Eine .ch-Adresse allein ist kein Nachweis dafür, dass hinter einer Seite ein Schweizer Betrieb steht.
Verbessert eine .swiss-Domain mein Google-Ranking?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Die Endung ist kein Qualitätsmerkmal und ersetzt weder Inhalte noch lokale Signale. Eine Länderendung wie .ch gibt Suchmaschinen einen Hinweis auf den anvisierten Markt, mehr nicht. Was bei der lokalen Sichtbarkeit tatsächlich wirkt — konsistente Angaben zu Adresse und Telefon, ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil, Inhalte mit echtem Regionalbezug und echte Bewertungen —, wirkt unabhängig von der Endung. Wählen Sie die Domain nach Wiedererkennbarkeit, nicht in der Hoffnung auf einen Rangvorteil.
Stand und Fundstellen: September 2026. Rolle der Stiftung SWITCH als Registerbetreiberin der Domain .ch im Auftrag des BAKOM, Verlängerung der Zusammenarbeit bis Ende 2031 sowie die fehlende Sitz- und Wohnsitzvoraussetzung: Bundesamt für Kommunikation, Informationen zu den .ch-Internetadressen, sowie die Verordnung über Internet-Domains (VID) auf Fedlex. Zuweisung der Endung .swiss an die Schweizerische Eidgenossenschaft und Verwaltung durch das BAKOM, Öffnung für Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag und für natürliche Personen mit der VID-Revision per 1. Januar 2024, Nachweis des Schweiz-Bezugs bei natürlichen Personen über die AHV-Nummer sowie die zwanzigtägige öffentliche Publikation des Gesuchs: BAKOM und Registrierstelle nic.swiss, Registrierungsvoraussetzungen und -verfahren. Preisangaben sind Marktpreise von akkreditierten Anbietern, Stand September 2026, und ändern sich; prüfen Sie sie beim Anbieter Ihrer Wahl. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
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