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Firma gegründet: Was in den ersten 30 Tagen online stehen muss

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Handelsregister, Domain, Google-Profil, Impressum, Datenschutzerklärung und eine einfache Website: was eine neue Firma in den ersten vier Wochen online braucht, in welcher Reihenfolge, und was ruhig warten kann.

8 Min. LesezeitOktober 2026LMMeier

Die Gründung ist geschafft, der Eintrag im Handelsregister ist unterwegs oder schon publiziert, und die ersten Kundinnen und Kunden fragen nach. Genau jetzt suchen Menschen zum ersten Mal nach Ihrem Firmennamen. Was sie dabei finden, entscheidet, ob sie anrufen oder weitersuchen.

Die gute Nachricht: Für einen soliden Start braucht es weder ein grosses Budget noch zwanzig Unterseiten. Es braucht fünf Dinge, die stimmen, und eine Reihenfolge, die Doppelarbeit vermeidet. Dieser Beitrag führt Sie in vier Wochen durch alles, was in den ersten 30 Tagen online stehen sollte, und sagt ehrlich, was warten kann.

Warum gerade die ersten 30 Tage zählen

Nach einer Gründung passiert vieles gleichzeitig. Visitenkarten werden gedruckt, das Auto wird beschriftet, Bekannte erzählen weiter. Alle diese Wege führen am Ende zur gleichen Handlung: Jemand tippt Ihren Firmennamen in Google. Steht dort nichts, oder nur ein Eintrag im Handelsregister ohne Telefonnummer, geht ein Teil dieser Aufmerksamkeit verloren.

Dazu kommt ein praktischer Grund. Was Sie am Anfang sauber anlegen, müssen Sie später nicht korrigieren. Ein Firmenname, der überall gleich geschrieben ist, eine Adresse, die auf Website, Google-Profil und Rechnung identisch steht, eine E-Mail-Adresse auf der eigenen Domain: Das kostet am Anfang eine Stunde und erspart später viel Aufräumarbeit.

Woche 1: Name, Domain und E-Mail festlegen

Den Firmennamen genau so verwenden, wie er eingetragen ist

Ist Ihre Firma im Handelsregister eingetragen, verlangt das Obligationenrecht, dass Sie im Geschäftsverkehr die eingetragene Firma vollständig und unverändert verwenden (Art. 954a OR). Das gilt auch für die Website, das Impressum, die Offerte und die Rechnung. Eine Kurzform oder ein Markenname daneben ist möglich, die eingetragene Firma muss aber erkennbar dabei sein.

Prüfen Sie Ihren Eintrag im zentralen Firmenindex Zefix. Dort sehen Sie die genaue Schreibweise, den Sitz und die UID-Nummer. Diese drei Angaben brauchen Sie in den nächsten Wochen mehrmals.

Ein Hinweis für Einzelunternehmen: Die Eintragung ist ab einem Jahresumsatz von 100’000 Franken Pflicht (Art. 931 OR), darunter freiwillig. Auch ohne Eintrag gehören Ihr Name und Ihre Adresse auf die Website.

Die Domain sichern

Registrieren Sie die Domain auf Ihren eigenen Namen oder auf Ihre Firma, nicht auf eine Agentur oder einen Bekannten. Wer die Domain besitzt, besitzt die Adresse, unter der Sie gefunden werden. Für die meisten Schweizer Betriebe ist eine .ch-Domain die naheliegende Wahl. Was für .swiss spricht und wann sich beides lohnt, steht im Beitrag .ch oder .swiss. Wer die Zugänge behalten soll und worauf Sie im Vertrag achten, erklärt Wem gehört Ihre Website?

Eine E-Mail-Adresse auf der eigenen Domain einrichten

Eine Adresse wie info@ihrefirma.ch wirkt verbindlicher als eine Gratisadresse und gehört Ihnen, solange Sie die Domain besitzen. Richten Sie dabei gleich die technischen Einträge ein, die Ihre Mails als echt ausweisen. Ohne sie landen Offerten und Rechnungen schneller im Spam. Welche drei Einträge das sind, steht im Beitrag Warum Ihre Firmen-E-Mails im Spam landen.

Woche 2: Das Google-Unternehmensprofil anlegen

Für lokale Betriebe ist das Google-Unternehmensprofil oft der erste Kontakt überhaupt. Es erscheint rechts neben den Suchergebnissen und in Google Maps, mit Telefonnummer, Öffnungszeiten, Wegbeschreibung und Bewertungen. Das Profil ist kostenlos.

  1. Profil erstellen unter business.google.com mit einem Google-Konto, das dem Betrieb gehört, nicht einer einzelnen Mitarbeiterin.
  2. Den Namen exakt wie im Handelsregister erfassen. Zusätze wie Ortsnamen oder Suchbegriffe im Namen sind nach den Google-Richtlinien nicht erlaubt.
  3. Die Hauptkategorie sorgfältig wählen. Sie entscheidet stärker als jede andere Angabe, bei welchen Suchen Sie erscheinen. Wählen Sie die Kategorie, die Ihr Kerngeschäft beschreibt, und ergänzen Sie höchstens wenige passende Nebenkategorien.
  4. Adresse oder Einzugsgebiet angeben. Empfangen Sie Kundschaft vor Ort, geben Sie die Adresse an. Arbeiten Sie bei der Kundschaft, etwa als Handwerker oder Reinigungsfirma, können Sie die Adresse ausblenden und ein Einzugsgebiet festlegen.
  5. Die Bestätigung abschliessen. Google verlangt einen Nachweis, dass der Betrieb existiert. Welche Art der Bestätigung angeboten wird, entscheidet Google im Einzelfall. Planen Sie dafür einige Tage ein.
  6. Öffnungszeiten, Telefonnummer, Website und erste Fotos eintragen. Echte Fotos von Ihnen, Ihrem Team, Ihren Räumen oder Ihrer Arbeit wirken stärker als Bilder aus einer Datenbank.

Mehr zum Aufbau eines vollständigen Profils lesen Sie im Beitrag Google-Unternehmensprofil im Kanton Zug. Sobald die ersten Aufträge erledigt sind, kommen die ersten Bewertungen dazu. Wie Sie dabei richtig fragen und welche Methoden Google ausdrücklich verbietet, steht in Google-Bewertungen richtig anfragen.

Woche 3: Impressum und Datenschutzerklärung

Das Impressum

Wer in der Schweiz Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet, muss klar und vollständig angeben, wer er ist und wie man ihn erreicht, einschliesslich einer E-Mail-Adresse (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG). In der Praxis gehören ins Impressum:

  • die eingetragene Firma, bei Einzelunternehmen Vor- und Nachname,
  • die vollständige Postadresse, kein Postfach allein,
  • eine E-Mail-Adresse und sinnvollerweise eine Telefonnummer,
  • die UID-Nummer, sofern vorhanden,
  • bei Bedarf die vertretungsberechtigten Personen.

Die Datenschutzerklärung

Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Sobald Sie Personendaten beschaffen, müssen Sie die betroffenen Personen informieren (Art. 19 DSG). Ein Kontaktformular, eine Terminanfrage, ein eingebundener Kartendienst oder ein Statistikwerkzeug genügen dafür. Eine Website ohne jede Datenbearbeitung gibt es in der Praxis kaum.

Die Datenschutzerklärung muss zu Ihrer tatsächlichen Website passen. Eine kopierte Vorlage, die Dienste nennt, die Sie gar nicht nutzen, oder Dienste weglässt, die Sie nutzen, hilft niemandem. Notieren Sie deshalb, welche Daten Sie über die Website erhalten, wofür Sie sie verwenden, wo sie gespeichert werden und an wen sie weitergehen. Daraus entsteht die Erklärung. Was genau hineingehört und welche Fehler häufig sind, erklärt der Beitrag Impressum, Datenschutz, Kontaktformular. Ob Sie zusätzlich ein Cookie-Banner brauchen, klärt Braucht Ihre Website ein Cookie-Banner?

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei besonderen Konstellationen, etwa Gesundheitsdaten oder einem Onlineshop, lohnt sich eine Prüfung durch eine Fachperson.

Woche 4: Eine einfache Website, die eine Frage beantwortet

Für den Anfang reicht eine einzige, gut gebaute Seite. Sie muss nicht alles erzählen. Sie muss die Fragen beantworten, die sich jemand stellt, der Ihren Namen gerade gesucht hat:

  1. Was bieten Sie an? In einem Satz, ohne Fachjargon. «Wir renovieren Badezimmer im Kanton Zug» ist besser als «Ihr Partner für ganzheitliche Lösungen».
  2. Für wen und wo? Region, Zielgruppe, allenfalls was Sie bewusst nicht machen.
  3. Wer steht dahinter? Ein echtes Foto und zwei, drei Sätze zu Ihnen. Gerade bei einer neuen Firma ersetzt das die Referenzen, die es noch nicht gibt.
  4. Wie geht es weiter? Telefonnummer, E-Mail und ein kurzes Formular, auf dem Mobiltelefon mit einem Fingertipp erreichbar.
  5. Ist das seriös? Impressum, Datenschutzerklärung, eine Adresse und eine Domain, die zum Firmennamen passt.

Mehr braucht es am Anfang nicht. Weitere Unterseiten für einzelne Leistungen, Referenzen oder einen Blog kommen dazu, wenn Sie wissen, welche Aufträge Sie wirklich wollen. Seiten lassen sich jederzeit ergänzen, eine überladene Startseite dagegen schreckt ab. Wer die Texte selbst schreiben möchte, findet eine Anleitung im Beitrag Website-Texte selber schreiben.

Was ruhig warten kann

Neben den fünf Pflichtpunkten gibt es vieles, das gut gemeint ist, am Anfang aber Zeit bindet, ohne Anfragen zu bringen:

  • Social-Media-Kanäle auf allen Plattformen. Besser ein Kanal, den Sie pflegen, als fünf, die nach drei Wochen verstummen.
  • Ein Newsletter. Sinnvoll, sobald es eine Liste von Kundinnen und Kunden gibt, die etwas von Ihnen hören wollen.
  • Bezahlte Werbung. Erst dann, wenn die Website steht und klar ist, was ein Besucher dort tun soll.
  • Eine zweite Sprache. Nur, wenn ein relevanter Teil Ihrer Kundschaft sie wirklich braucht.

Checkliste: Was nach 30 Tagen online steht

  • Firmenname überall identisch mit dem Eintrag im Handelsregister
  • Domain auf Ihren Namen oder Ihre Firma registriert
  • E-Mail-Adresse auf der eigenen Domain, mit den Einträgen gegen Spam
  • Google-Unternehmensprofil erstellt, bestätigt, mit Kategorie, Zeiten und Fotos
  • Impressum mit Firma, Adresse, E-Mail und UID-Nummer
  • Datenschutzerklärung, die zu Ihrer Website passt
  • Eine Website, die in wenigen Sekunden sagt, was Sie tun, für wen und wie man Sie erreicht
  • Adresse und Telefonnummer auf Website, Profil und Rechnung gleich geschrieben

So unterstützen wir Gründerinnen und Gründer

Für neue Firmen haben wir eine eigene Seite zusammengestellt: Website zur Gründung. Dort steht, was eine neue Firma online braucht, wie der Ablauf in drei Schritten aussieht und was er kostet. Wer mit einer einzigen Seite starten will, findet die Einzelheiten unter Die erste Website.

Bei LMMeier gilt seit 20.10.2026: Gratis-Entwurf kostenlos, Website-Dateien für CHF 490 einmalig, Betrieb ab CHF 49 pro Monat, Website mit Betreuung ab CHF 1’200. Alle Preise stehen auf der Preisseite.

Häufige Fragen

Brauche ich als neue Firma sofort eine Website?

Nicht zwingend am ersten Tag, aber innerhalb der ersten Wochen. Sobald Sie Visitenkarten verteilen oder Offerten verschicken, suchen Menschen nach Ihrem Namen. Eine einfache Seite mit Angebot, Kontakt, Impressum und Datenschutzerklärung reicht für den Anfang. Weitere Seiten lassen sich später ergänzen.

Was muss ins Impressum einer Schweizer Firma?

Die eingetragene Firma oder bei Einzelunternehmen der volle Name, die vollständige Postadresse und eine E-Mail-Adresse. Sinnvoll sind zudem eine Telefonnummer und die UID-Nummer, sofern vorhanden. Grundlage ist Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG für Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr.

Brauche ich eine Datenschutzerklärung, wenn ich nur ein Kontaktformular habe?

Ja. Über ein Kontaktformular beschaffen Sie Personendaten, und dafür verlangt das Datenschutzgesetz eine Information der betroffenen Personen (Art. 19 DSG). Die Erklärung sollte genau die Dienste und Daten nennen, die auf Ihrer Website tatsächlich vorkommen.

Kann ich das Google-Unternehmensprofil vor der Website anlegen?

Ja, das Profil funktioniert auch ohne Website. Sobald die Website steht, tragen Sie die Adresse im Profil nach. Wichtig ist, dass Name, Adresse und Telefonnummer im Profil genau gleich geschrieben sind wie später auf der Website.

Was kostet eine einfache Website zur Gründung bei LMMeier?

Bei LMMeier gilt seit 20.10.2026: Gratis-Entwurf kostenlos, Website-Dateien für CHF 490 einmalig, Betrieb ab CHF 49 pro Monat, Website mit Betreuung ab CHF 1’200. Alle Preise stehen auf der Preisseite.

Stand und Fundstellen: Oktober 2026. Firmengebrauchspflicht Art. 954a OR, Eintragungspflicht für Einzelunternehmen Art. 931 OR, Impressumspflicht Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG, Informationspflicht Art. 19 DSG, alle auf fedlex.admin.ch. Preise von unserer Preisseite. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung; prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie darauf handeln.

Über uns: LMMeier ist eine Webagentur im Kanton Zug. Websites und Automatisierung für KMU zum Festpreis, persönlich von Lisa und Matthias. ← Alle Beiträge

Ihre Firma ist neu. Ihr Auftritt muss es nicht wirken.

Bei LMMeier gilt seit 20.10.2026: Gratis-Entwurf kostenlos, Website-Dateien für CHF 490 einmalig, Betrieb ab CHF 49 pro Monat, Website mit Betreuung ab CHF 1’200. Alle Preise stehen auf der Preisseite.

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