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Google-Bewertungen richtig anfragen: Was erlaubt ist und was nicht
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Alle Kundinnen und Kunden gleich bitten, keine Vorauswahl, keine Belohnung: Was die Google-Richtlinie bei Bewertungen verbietet, was ausdrücklich erlaubt ist und wie ein sauberer Ablauf mit Vorlagen aussieht.
Bewertungen auf Google sind für viele lokale Betriebe das stärkste Vertrauenssignal, das es online gibt. Entsprechend gross ist die Versuchung, ein wenig nachzuhelfen: nur die zufriedenen Kundinnen fragen, einen kleinen Rabatt in Aussicht stellen oder Bekannte um ein paar Sterne bitten. Genau diese Methoden verbietet Google ausdrücklich, und sie können ein Profil mehr kosten, als sie bringen.
Dieser Beitrag zeigt, wo die Grenze verläuft. Er stützt sich auf die Google-Richtlinie für verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte und gibt Ihnen am Ende einen einfachen Ablauf und Textvorlagen, mit denen Sie regelmässig und sauber um Bewertungen bitten. Praktische Tipps zum richtigen Zeitpunkt und zum QR-Code an der Kasse finden Sie ergänzend im Beitrag Mehr Google-Bewertungen bekommen.
Die Grundregel: alle gleich fragen
Um Bewertungen zu bitten, ist erlaubt und von Google ausdrücklich erwünscht. Entscheidend ist, wie Sie fragen. Der Grundsatz lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Sie bitten alle Kundinnen und Kunden auf die gleiche Weise um eine ehrliche Bewertung, ohne Gegenleistung und ohne vorher auszusortieren.
Die massgebliche Quelle ist die Google-Richtlinie Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte für Inhalte auf Google Maps. Sie behandelt Bewertungen, die nicht auf einer echten Erfahrung beruhen, die gekauft, belohnt oder gezielt gefiltert wurden, als unzulässig. Lesen Sie die Richtlinie selbst nach, Google passt sie von Zeit zu Zeit an.
Was nicht erlaubt ist
Review Gating: nur die Zufriedenen weiterleiten
Unter Review Gating versteht man ein Vorgehen, bei dem zuerst gefragt wird «Wie zufrieden waren Sie?» und nur wer mit vier oder fünf Sternen antwortet, den Link zu Google erhält. Alle anderen landen in einem internen Formular. Solche Systeme werden teils als Software angeboten und klingen vernünftig, weil Kritik so zuerst intern ankommt.
Google untersagt es, positive Bewertungen gezielt einzuholen oder negative zu verhindern. Ein vorgeschalteter Filter tut genau das. Das gilt auch, wenn der Filter nicht automatisch läuft, sondern im Kopf passiert: Wer nur jenen Kundinnen eine Karte mit QR-Code mitgibt, die sich gerade bedankt haben, betreibt dasselbe von Hand.
Interne Rückmeldungen sind dabei nicht verboten. Sie dürfen jederzeit fragen, was besser laufen könnte. Nur darf die Antwort nicht darüber entscheiden, wer den Link zu Google bekommt.
Anreize: Rabatt, Geschenk, Verlosung
«Zehn Prozent auf den nächsten Einkauf für eine Bewertung», «Unter allen Bewertenden verlosen wir einen Gutschein», «Ein Kaffee aufs Haus, wenn Sie uns bewerten»: All das sind Anreize, und Google lässt sie nicht zu. Es spielt keine Rolle, ob die Belohnung an fünf Sterne geknüpft ist oder an «eine ehrliche Bewertung». Schon die Gegenleistung macht die Bewertung unzulässig.
Bewertungen von sich selbst, vom Team oder von der Familie
Wer einen Betrieb bewertet, an dem er beteiligt ist, hat einen Interessenkonflikt. Das betrifft Inhaber, Mitarbeitende und ihr nahes Umfeld. Auch das Bewerten von Mitbewerbern, um sie schlechter dastehen zu lassen, fällt darunter. Verzichten Sie darauf, auch wenn Ihr Profil noch leer ist.
Gekaufte, geschriebene oder vorformulierte Bewertungen
Gekaufte Bewertungen und Bewertungen, die Sie für Kundinnen schreiben, sind unzulässig. Dasselbe gilt sinngemäss für fertige Mustertexte, die Kunden nur noch einfügen sollen: Eine Bewertung muss die eigene Erfahrung der bewertenden Person wiedergeben. In der Schweiz kann eine gekaufte oder erfundene Bewertung zudem als irreführende Angabe unter das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb fallen (Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG).
Druck, Tausch und nachträgliche Änderungen
Bitten Sie niemanden, eine kritische Bewertung gegen eine Gutschrift zu löschen oder zu ändern. Und bieten Sie keine Bewertung im Tausch gegen eine Bewertung an, etwa unter befreundeten Betrieben. Beides verzerrt das Bild, das Google zeigen will.
Was ausdrücklich erlaubt ist
- Alle Kundinnen und Kunden bitten, zum Beispiel nach jedem abgeschlossenen Auftrag oder jedem Termin, ohne Auswahl.
- Den Weg kurz machen: ein direkter Link zum Bewertungsfenster, als QR-Code auf der Rechnung, der Visitenkarte oder einem Aufsteller.
- Einmal freundlich erinnern, wenn jemand nicht reagiert hat. Mehr als eine Erinnerung wirkt aufdringlich.
- Auf jede Bewertung antworten, auf positive kurz und persönlich, auf kritische sachlich und ohne Kundendaten preiszugeben.
- Unzulässige Bewertungen melden, zum Beispiel beleidigende Inhalte oder offensichtliche Fake-Bewertungen. Google entscheidet dann über die Entfernung.
Ein sauberer Ablauf in fünf Schritten
- Den Link holen. Im Google-Unternehmensprofil finden Sie die Funktion, Kundinnen um Rezensionen zu bitten. Kopieren Sie den Kurzlink und erstellen Sie daraus einen QR-Code.
- Einen festen Zeitpunkt bestimmen. Zum Beispiel mit der Rechnung, am Tag nach dem Termin oder bei der Übergabe. Wichtig ist, dass dieser Zeitpunkt für alle gilt.
- Alle gleich fragen. Derselbe Text, derselbe Kanal, für jede abgeschlossene Leistung. Keine Vorabfrage zur Zufriedenheit.
- Einmal nachfassen. Nach etwa einer Woche eine kurze Erinnerung, danach nicht mehr.
- Antworten. Planen Sie sich wöchentlich ein paar Minuten ein, um neue Bewertungen zu beantworten.
Wer Anfragen per E-Mail oder SMS verschickt, schreibt nur Personen an, die tatsächlich Kundin oder Kunde waren, und hält die Nachricht sachlich. Eine Bitte um Bewertung ist keine Werbebotschaft und sollte auch nicht wie eine aussehen.
Vorlagen, die Sie übernehmen können
Die folgenden Texte sind Beispiele. Passen Sie Anrede und Tonfall an Ihren Betrieb an.
Per E-Mail nach dem Auftrag
«Guten Tag Frau Muster, vielen Dank für Ihren Auftrag. Wir bitten alle unsere Kundinnen und Kunden um eine kurze, ehrliche Bewertung auf Google. Sie hilft anderen bei der Entscheidung und uns, besser zu werden. Hier geht es direkt zum Bewertungsfenster: [Link]. Freundliche Grüsse, [Name]»
Per SMS
«Danke für Ihren Besuch bei [Betrieb]. Wenn Sie zwei Minuten haben: Wir freuen uns über Ihre ehrliche Bewertung auf Google: [Link]»
Auf einer Karte oder der Rechnung
«Wie war es bei uns? Ihre ehrliche Meinung auf Google hilft anderen bei der Wahl. QR-Code scannen, Sterne vergeben, fertig.»
Beachten Sie, was in keiner der Vorlagen steht: kein Hinweis auf fünf Sterne, keine Belohnung, keine Bitte, sich zuerst intern zu melden.
Und wenn eine schlechte Bewertung kommt?
Kritische Bewertungen gehören dazu. Ein Profil mit ausschliesslich Höchstnoten wirkt auf viele Menschen weniger glaubwürdig als eines mit ein paar sachlichen Einwänden und guten Antworten darauf. Antworten Sie ruhig, bedanken Sie sich für die Rückmeldung, nennen Sie, was Sie geändert haben oder ändern werden, und bieten Sie ein Gespräch ausserhalb von Google an. Nennen Sie dabei keine Details zum Auftrag oder zur Person. Bei Praxen gilt das wegen des Berufsgeheimnisses besonders streng.
Verletzt eine Bewertung die Richtlinien, etwa weil sie beleidigend ist oder offensichtlich nicht von einer Kundin stammt, melden Sie sie über das Profil. Löschen kann sie nur Google.
Wenn Sie das nicht selbst machen wollen
Bewertungen kommen dann regelmässig, wenn das Fragen zur Routine wird und das Profil lebendig wirkt. Den zweiten Teil übernimmt unsere Google-Profil-Pflege für CHF 149 pro Monat, monatlich kündbar: jeden Monat Beiträge und aufbereitete Fotos, aktuelle Öffnungs- und Feiertagszeiten und ein kurzer Bericht. Die Antworten auf Bewertungen bleiben bewusst bei Ihnen, weil sie persönlich sind, und Bewertungen beschaffen oder kaufen wir nicht. Die Einzelheiten zur Einrichtung stehen auf der Seite. Wer die Bitte um Bewertung nach jedem Auftrag automatisch verschicken möchte, an alle gleich und ohne Vorfilter, findet den passenden Ablauf unter Automatisierung für KMU. Wie das Profil als Ganzes aufgebaut wird, erklärt der Beitrag Google-Unternehmensprofil im Kanton Zug.
Häufige Fragen
Darf ich meine Kundinnen und Kunden um eine Google-Bewertung bitten?
Ja. Google erlaubt und empfiehlt es, Kundinnen und Kunden um Bewertungen zu bitten. Bitten Sie alle auf die gleiche Weise um eine ehrliche Bewertung, ohne Gegenleistung und ohne vorher zu fragen, ob sie zufrieden waren.
Was ist Review Gating und warum ist es verboten?
Review Gating bedeutet, zuerst die Zufriedenheit abzufragen und nur zufriedene Kundinnen zu Google weiterzuleiten. Google untersagt es, positive Bewertungen gezielt einzuholen oder negative zu verhindern. Ein solcher Vorfilter tut genau das und verstösst deshalb gegen die Richtlinie.
Darf ich für eine Bewertung einen Rabatt oder ein Geschenk anbieten?
Nein. Belohnungen für Bewertungen sind nach den Google-Richtlinien nicht zulässig, auch nicht, wenn sie für jede Bewertung unabhängig von den Sternen gelten. Dazu zählen Rabatte, Gutscheine, Verlosungen und kleine Geschenke.
Dürfen Mitarbeitende oder Familienmitglieder meinen Betrieb bewerten?
Nein. Wer am Betrieb beteiligt ist oder ihm nahesteht, hat einen Interessenkonflikt. Solche Bewertungen gelten nach den Google-Richtlinien als unzulässig, auch wenn sie gut gemeint sind.
Wie oft darf ich an eine Bewertung erinnern?
Eine Regel dazu gibt Google nicht vor. Bewährt hat sich eine einzige, freundliche Erinnerung etwa eine Woche nach der ersten Bitte. Mehr wirkt schnell aufdringlich und schadet dem Eindruck, den Sie hinterlassen wollen.
Stand und Fundstellen: Oktober 2026. Google-Richtlinie Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte; irreführende Angaben Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG auf fedlex.admin.ch. Preis von unserer Seite Google-Profil-Pflege. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung; prüfen Sie den aktuellen Stand der Richtlinie, bevor Sie darauf handeln.
Über uns: LMMeier ist eine Webagentur im Kanton Zug. Websites und Automatisierung für KMU zum Festpreis, persönlich von Lisa und Matthias. ← Alle Beiträge
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Beiträge, aufbereitete Fotos und aktuelle Öffnungszeiten für CHF 149 pro Monat, monatlich kündbar. Bewertungen beschaffen oder kaufen wir nicht, die Antworten darauf bleiben bei Ihnen.
