Eine Treuhänderin in Baar bekommt eine Anfrage auf Englisch. Ein Ehepaar, seit zwei Jahren in Zug, beide bei einem internationalen Arbeitgeber, brauchen jemanden für die Steuererklärung und für eine Frage zur Quellensteuer. Sie haben die Website über Google gefunden, durch den automatischen Übersetzer des Browsers gelesen und schreiben nun auf Englisch, weil sie nicht wissen, ob im Büro jemand Englisch spricht.
Die Treuhänderin spricht Englisch. Sie hätte das Mandat gerne. Aber sie hat auf ihrer Seite nirgends geschrieben, dass sie es kann — und deshalb hat sich das Ehepaar vorsichtshalber parallel bei zwei anderen Büros gemeldet.
Das ist der eigentliche Punkt bei der Sprachfrage, und er ist kleiner und praktischer, als Agenturen ihn gerne machen. Es geht selten darum, eine ganze Website zu spiegeln. Es geht darum, ob jemand, der kein Deutsch liest, auf Ihrer Seite in dreissig Sekunden erkennt, dass er bei Ihnen richtig ist.
Die Zahl, die die Frage aufwirft
Der Kanton Zug zählte Ende 2025 eine ständige Wohnbevölkerung von 135'018 Personen. Davon hatten 41'347 einen ausländischen Pass — ein Anteil von 30,6 Prozent. Das ist die Grössenordnung, mit der Betriebe hier arbeiten: fast jede dritte Person im Kanton.
Und jetzt die Einordnung, die in den meisten Beiträgen zu diesem Thema fehlt: ein ausländischer Pass sagt nichts über die Sprache. Ein grosser Teil dieser Menschen spricht Deutsch, viele als Muttersprache. Die Zahl 30,6 Prozent ist kein Bedarf an englischen Websites. Sie ist ein Hinweis darauf, dass die Annahme „meine Kundschaft liest selbstverständlich Deutsch" im Kanton Zug nicht mehr ungeprüft trägt.
Wie gross Ihr tatsächlicher Anteil ist, steht nicht in einer kantonalen Statistik. Es steht in Ihrem Posteingang und in Ihrer Telefonliste.
Drei Fragen, die die Entscheidung tragen
Bevor Sie über Unterverzeichnisse und Übersetzungskosten nachdenken, beantworten Sie diese drei Fragen. Sie ersetzen jede Marktanalyse.
Erstens: Kommt die Anfrage schon heute auf Englisch? Sehen Sie zwölf Monate zurück. Wie viele Anfragen kamen auf Englisch herein, wie viele Telefonate begannen mit „do you speak English?", wie oft haben Sie in einer Erstberatung auf Englisch gewechselt? Wenn die Antwort „ein- oder zweimal" lautet, ist das kein Markt, sondern ein Zufall. Wenn sie „jede fünfte" lautet, haben Sie Ihre Antwort.
Zweitens: Können Sie die Leistung auf Englisch erbringen? Das ist die Frage, die am häufigsten übersprungen wird, und sie ist die wichtigste. Eine englische Website erzeugt englische Anfragen. Wenn Sie eine Erbteilung, eine Steuererklärung oder eine Behandlung nicht auf Englisch führen können — oder nur Sie selbst und niemand sonst im Team —, dann produziert die Übersetzung Anfragen, die Sie absagen müssen. Absagen kosten Zeit und hinterlassen einen schlechteren Eindruck als gar kein Angebot.
Drittens: Entscheidet die Sprache über den Auftrag oder nur über die Bequemlichkeit? Bei einer Zahnarztpraxis, in der ein Patient wissen muss, was mit ihm geschieht, entscheidet sie. Bei einem Architekturbüro, dessen Referenzprojekte als Bilder wirken und dessen Bauherrschaft ohnehin ein persönliches Gespräch führt, entscheidet sie oft nicht. Und bei einem Immobilienbüro hängt es davon ab, ob Sie an Zuzüger vermieten oder Bestandsliegenschaften im Ort verwalten.
Die ehrliche Faustregel. Wer nicht mindestens zwei dieser drei Fragen klar mit Ja beantwortet, hat mit einer deutlicheren deutschen Seite mehr gewonnen als mit einer zweiten Sprache. Was das im Einzelnen heisst, haben wir für beratende Betriebe aufgeschrieben.
Drei Ausbaustufen — und was sie wirklich bedeuten
„Englische Website" ist keine Ja-Nein-Entscheidung. Es gibt drei Stufen, und der Unterschied zwischen ihnen ist erheblich — im Aufwand einmalig, vor allem aber in der Pflege.
Stufe 1: die eine englische Seite. Eine einzige Seite unter einer festen Adresse, verlinkt oben im Menü mit „EN". Darauf steht: wer Sie sind, welche Leistungen Sie erbringen, für wen Sie arbeiten, in welchen Sprachen Sie beraten, wo Sie sind und wie man Sie erreicht. Dazu ein Kontaktweg, der auf Englisch beschriftet ist. Mehr nicht. Diese Stufe löst den Fall aus dem Einstieg vollständig: Das Ehepaar sieht in dreissig Sekunden, dass es richtig ist, und schreibt Ihnen — statt parallel zwei Mitbewerbern.
Stufe 2: die Kernstrecke zweisprachig. Startseite, Leistungen, Team, Kontakt in beiden Sprachen, Blog und Rechtsseiten nur auf Deutsch. Das ist der Punkt, an dem echte Übersetzungsarbeit anfällt und an dem Sie sich zum ersten Mal fragen müssen, wer die englischen Texte in zwei Jahren nachführt, wenn sich Ihr Team ändert.
Stufe 3: vollständig zweisprachig. Alles, dauerhaft, inklusive neuer Beiträge und Rechtstexte. Das ist ein anderes Projekt, keine Erweiterung. Bei uns fällt es aus dem Festpreisraster heraus: Für mehrere Standorte, ein Buchungssystem oder Mehrsprachigkeit rechnen wir individuell ab CHF 9'900 nach Umfang und legen den Betrag vorher fest. Die vier Festpreise — Vorentwurf CHF 190, Start CHF 1'200, Standard CHF 3'900, Premium CHF 6'900 — decken einsprachige Auftritte ab; im Website-Abo ab CHF 100 im Monat ebenso.
Der wichtigste Satz dieses Abschnitts: Stufe 1 ist in den allermeisten Fällen die richtige Antwort — und sie ist so klein, dass sie in einem bestehenden Paket Platz hat, statt ein neues Projekt zu begründen. Wir bauen sie regelmässig als zusätzliche Seite mit, ohne dass daraus ein mehrsprachiges Vorhaben wird.
Der teuerste Fehler: übersetzen und liegen lassen
Die naheliegende Abkürzung ist ein Übersetzungs-Plugin oder ein Skript, das die ganze Seite automatisch spiegelt. Davon raten wir ab, aus zwei voneinander unabhängigen Gründen.
Der fachliche Grund wiegt schwerer als der technische. Beratende Betriebe leben von Präzision in Begriffen. „Treuhänder" ist nicht „trustee". Eine Kollektivgesellschaft ist keine „partnership" im angelsächsischen Sinn. „Vollmacht", „Beistandschaft", „Selbstbehalt", „Quellensteuer" — bei jedem dieser Wörter erzeugt die wörtliche Übersetzung ein anderes Rechts- oder Versicherungsverständnis. Ein Interessent, der auf Ihrer englischen Seite etwas liest, das so nicht stimmt, ist nicht bloss unzufrieden. Er hat eine Aussage von Ihnen schwarz auf weiss.
Der technische Grund kommt dazu. Google zählt zum Missbrauch skalierter Inhalte ausdrücklich auch „automatisierte Umwandlungen wie Synonymisierung, Übersetzung oder andere Verschleierungstechniken", wenn damit in grosser Zahl Seiten entstehen, die den Nutzenden wenig bieten. Maschinelle Übersetzung ist damit nicht verboten — sie ist ein normales Hilfsmittel, auch bei uns. Verboten ist das Muster, aus einem Klick fünfzig ungeprüfte Seiten zu machen und zu hoffen, dass eine davon rankt.
Der praktikable Mittelweg: maschinell vorübersetzen, dann von einer Person prüfen lassen, die das Fach kennt — und lieber fünf geprüfte Seiten veröffentlichen als fünfzig ungeprüfte.
Was Google technisch erwartet
Wenn Sie sich für zwei Sprachfassungen entscheiden, gibt es vier Regeln, die Google in seiner Dokumentation für mehrsprachige Websites selbst nennt. Sie sind unspektakulär, werden aber regelmässig verletzt.
Jede Sprache bekommt eine eigene Adresse. Google empfiehlt ausdrücklich, für jede Sprachfassung einer Seite unterschiedliche URLs zu verwenden, statt den Inhalt über Cookies oder die Browsereinstellung umzuschalten. Eine Seite, die je nach Besucher mal deutsch und mal englisch unter derselben Adresse erscheint, ist für die Suche eine Seite — und für den Besucher nicht verlinkbar.
Keine automatische Umleitung. Google rät davon ab, Besucher automatisch von einer Sprachfassung auf eine andere umzuleiten, und empfiehlt stattdessen sichtbare Verweise auf die anderen Fassungen. Das entspricht auch der Erfahrung: Der deutschsprachige Zuger, der auf einem englisch eingestellten Firmenlaptop sitzt, will nicht auf die englische Fassung geschoben werden.
Die Sprache erkennt Google am sichtbaren Inhalt. Codeseitige Angaben wie das lang-Attribut oder die URL zieht Google für die Spracherkennung nach eigener Aussage nicht heran. Ein Verzeichnis /en/, in dem deutsche Texte stehen, hilft also nicht — es ist der Text, der zählt. Das lang-Attribut bleibt trotzdem richtig gesetzt, weil Screenreader es auswerten.
hreflang, wenn schon, dann sauber. Die Auszeichnung der Sprachfassungen mit hreflang hat vier Bedingungen: Sie muss gegenseitig sein — verweist Seite A auf B, muss B auf A zurückverweisen —, jede Fassung verweist zusätzlich auf sich selbst, Sprach- und Regionscodes folgen ISO 639-1 und ISO 3166-1 Alpha 2 (ein Regionscode allein ist ungültig), und x-default bezeichnet die Fassung für alle nicht zugeordneten Sprachen. Google nennt drei gleichwertige Wege — HTML-Verweise im Kopfbereich, HTTP-Header oder die Sitemap — und empfiehlt, sich für einen zu entscheiden statt alle drei zu mischen.
Für Stufe 1, also die eine englische Seite, brauchen Sie von alldem fast nichts: eine feste Adresse, einen sichtbaren Verweis im Menü, sauberes lang="en". Der hreflang-Aufwand beginnt erst bei paarweise gespiegelten Seiten.
Unterverzeichnis, Subdomain oder eigene Domain?
Google nennt drei brauchbare Strukturen — länderspezifische Domains, Subdomains und Unterverzeichnisse — und rät von der Steuerung über URL-Parameter ab, weil sie sich schlecht abgrenzen lässt.
Für einen Betrieb mit einem Standort im Kanton Zug ist die Antwort in der Praxis fast immer das Unterverzeichnis: ihre-domain.ch/en/. Eine Domain, ein Hosting, eine Rechnung, ein Zertifikat — und die Sichtbarkeit, die Ihre Hauptdomain über Jahre aufgebaut hat, bleibt an einem Ort. Eine eigene .com-Domain für die englische Fassung ist der teuerste Weg und lohnt sich erst, wenn Sie tatsächlich einen anderen Markt bedienen und nicht bloss eine andere Sprache. Dass Domain und Zugänge dabei auf Ihren Namen laufen müssen, gilt für die zweite Domain genauso wie für die erste — wem Ihre Website gehört, ist bei einem Sprachprojekt schnell übersehen.
Was oft mehr bringt als eine zweite Sprache
Wir sagen das ungern, weil es uns ein Projekt kostet: In etwa der Hälfte der Gespräche, in denen jemand nach einer englischen Website fragt, ist die zweite Sprache nicht der wirksamste nächste Schritt. Häufiger wirken diese drei Dinge:
Eine deutsche Seite, die schneller auf den Punkt kommt. Wer über einen Browser-Übersetzer liest — und das tun heute die meisten —, versteht kurze, klar gebaute Sätze zuverlässig und verschachtelte Fachprosa nicht. Ein aufgeräumter deutscher Text ist damit automatisch auch die bessere Grundlage für jede Übersetzung, ob durch den Browser oder durch uns.
Ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil. Zuzüger suchen anders als Ortsansässige: über die Karte, mit Bewertungen, oft auf Englisch. Was dort steht, entscheidet häufiger über den Erstkontakt als die Website selbst — wie Sie es einrichten, steht im Beitrag zum Google-Unternehmensprofil im Kanton Zug.
Auffindbarkeit in KI-Antworten. Wer neu in der Region ist, fragt heute oft zuerst einen Assistenten nach „an English-speaking dentist in Zug". Ob Sie dort genannt werden, hängt an anderen Faktoren als am Ranking — wir haben sie unter wie Ihr Betrieb in KI-Antworten vorkommt aufgeschrieben. Ein Satz auf Ihrer Seite, der ausdrücklich nennt, in welchen Sprachen Sie beraten, ist dafür bereits ein Baustein.
Sonderfall Deutschland und Österreich
Nicht jede Sprachfrage ist eine Englischfrage. Betriebe, die aus der Schweiz heraus auch deutsche oder österreichische Kundschaft bedienen, haben kein Sprach-, sondern ein Marktproblem: gleiche Sprache, andere Pflichtangaben, andere Währung, andere Erwartungen an Preisdarstellung.
Dafür braucht es keine zweite Sprachfassung, sondern eine ehrliche Prüfung: Welche Angaben verlangt der Zielmarkt, welche Regeln greifen dort, und richten Sie Ihr Angebot erkennbar dorthin aus? Zwei unserer Beiträge grenzen das ab — Impressum, Datenschutz und Kontaktformular und, für den EU-Bezug, die Frage der Barrierefreiheitspflicht. Beide sind keine Rechtsberatung, nennen aber die Fundstellen.
Der Zehn-Minuten-Selbsttest
Sechs Fragen. Wer sie beantwortet hat, weiss, ob und in welcher Stufe sich die englische Fassung lohnt — und braucht dafür keine Agentur.
1. Wie viele englischsprachige Anfragen hatten Sie in den letzten zwölf Monaten? Zählen Sie nach, schätzen Sie nicht. Unter fünf: Stufe 1 genügt. Über zwanzig: Stufe 2 ist eine Rechnung wert.
2. Wer im Team kann die Leistung auf Englisch erbringen — und ist im Sommer auch da? Wenn die Antwort eine einzige Person ist, planen Sie die Vertretung mit, bevor Sie werben.
3. Steht auf Ihrer Seite heute irgendwo, in welchen Sprachen Sie beraten? Bei den meisten Betrieben lautet die Antwort Nein. Das ist die billigste Verbesserung dieser ganzen Liste — ein Satz auf der Kontakt- und der Team-Seite.
4. Öffnen Sie Ihre Startseite mit dem Browser-Übersetzer. Lesen Sie die ersten zwei Absätze auf Englisch. Ergibt der Text Sinn? Wo er kippt, ist Ihr deutscher Satzbau zu verschachtelt — nicht der Übersetzer zu schlecht.
5. Welche fünf Sätze müsste jemand verstehen, um Sie zu beauftragen? Genau diese fünf Sätze sind der Inhalt Ihrer Stufe-1-Seite. Nicht die ganze Website.
6. Wer führt die englischen Texte in zwei Jahren nach? Wenn es darauf keine Antwort gibt, ist Stufe 2 die falsche Stufe. Eine veraltete englische Seite schadet mehr als keine.
Wie wir es halten
Wir bauen Websites und übersetzen sie nicht selbst. Was wir tun: Wir bauen die englische Fassung technisch sauber ein — eigene Adresse, richtiges lang, sichtbarer Umschalter, kein automatisches Umleiten, bei gespiegelten Seiten korrekte hreflang-Auszeichnung. Die Texte kommen entweder von Ihnen oder von einer Übersetzerin, die Ihr Fach kennt; bei kurzen Stufe-1-Seiten übernehmen wir den Entwurf und lassen ihn von Ihnen freigeben.
Was wir nicht anbieten: beglaubigte Fachübersetzungen und Rechtstexte in einer zweiten Sprache. Wer eine englische Fassung von AGB oder Datenschutzerklärung braucht, gehört zur Anwältin, nicht zur Agentur.
Wie eine fertige Seite aussieht, sehen Sie an unseren Branchen-Demos — sie sind einsprachig gebaut, zeigen aber Aufbau, Tempo und Formularlogik, auf die eine zweite Sprache aufsetzt. Was ein Auftritt kostet, steht vollständig auf der Preisseite; Näheres zur Preisbildung im Markt im Beitrag Was kostet eine professionelle Website 2026.
Häufige Fragen
Braucht mein Betrieb im Kanton Zug eine englische Website?
Nicht automatisch. Ende 2025 hatten rund 30,6 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung im Kanton Zug einen ausländischen Pass, doch ein ausländischer Pass bedeutet nicht, dass jemand kein Deutsch spricht. Entscheidend sind drei andere Fragen: Kommen bereits heute Anfragen auf Englisch herein, können Sie das Mandat oder die Behandlung auch auf Englisch führen, und entscheidet die Sprache über den Auftrag oder nur über die Bequemlichkeit. Wer alle drei Fragen nicht klar mit Ja beantwortet, investiert das Geld besser in eine deutlichere deutsche Seite.
Reicht eine automatische Übersetzung der Website?
Als alleinige Lösung nicht. Maschinelle Übersetzung ist ein legitimes Hilfsmittel, aber Google zählt automatisierte Umwandlungen wie Übersetzungen zum Missbrauch skalierter Inhalte, wenn damit in grosser Zahl Seiten ohne eigenen Wert entstehen. Fachlich kommt hinzu, dass Rechts-, Steuer- und Medizinbegriffe im Englischen andere Bedeutungen tragen. Eine kurze, von Menschen geprüfte englische Seite ist besser als eine vollständige, ungeprüfte Übersetzung.
Soll die englische Fassung unter /en/ liegen oder auf einer eigenen Domain?
Google nennt länderspezifische Domains, Subdomains und Unterverzeichnisse als gangbare Wege und rät von einer Steuerung über URL-Parameter ab. Für einen einzelnen Betrieb mit einem Standort ist das Unterverzeichnis in der Regel der einfachste Weg: eine Domain, ein Hosting, eine Rechnung. Wichtig ist vor allem, dass jede Sprachfassung ihre eigene, dauerhaft erreichbare Adresse hat und Besucher nicht automatisch umgeleitet werden.
Stand und Fundstellen: September 2026. Bevölkerungszahlen: Fachstelle für Statistik des Kantons Zug auf Grundlage der Daten des Bundesamts für Statistik, ständige Wohnbevölkerung Ende 2025 — 135'018 Personen, davon 41'347 ausländische Staatsangehörige (30,6 Prozent). Technische Angaben zu URL-Struktur, automatischer Umleitung, Spracherkennung und hreflang: Google-Search-Central-Dokumentation zu mehrsprachigen und multiregionalen Websites sowie zu lokalisierten Versionen. Aussage zu automatisierten Übersetzungen: Google-Spam-Richtlinien, Abschnitt zum Missbrauch skalierter Inhalte. Angaben zu Paketen und Preisen: unsere Preisseite, Stand September 2026. Zahlen und Richtlinien ändern sich — prüfen Sie den Stand, bevor Sie darauf handeln.
Über uns: LMMeier ist eine Webagentur im Kanton Zug — Websites für KMU zum Festpreis, persönlich von Lisa und Matthias aus Baar. ← Alle Beiträge
Unsicher, ob sich eine englische Fassung lohnt?
Nennen Sie uns im Erstgespräch Ihre Adresse und ungefähr, wie viele englischsprachige Anfragen Sie im Jahr haben. Wir sagen Ihnen, welche der drei Stufen passt — auch dann, wenn die Antwort „gar keine" lautet und daraus kein Auftrag für uns wird.
