Wofür Mandanten uns holen
Vier Gebiete, in denen wir seit über zwanzig Jahren arbeiten. Alles andere geben wir weiter —
an Kolleginnen, die wir kennen und für die wir geradestehen.
I
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
Gründung, Umstrukturierung, Aktionärbindungsverträge, Nachfolge, Kauf und Verkauf von
Unternehmen. Wir begleiten vor allem Betriebe zwischen fünf und zweihundert Mitarbeitenden —
gross genug für echte Fragen, klein genug, dass die Inhaberin selbst am Tisch sitzt.
II
Arbeitsrecht, beide Seiten
Wir vertreten Arbeitgeber bei Kündigungen, Freistellungen und Konkurrenzverboten — und
Arbeitnehmende, wenn eine Kündigung missbräuchlich ist oder der Lohn nicht kommt. Was wir nie
tun: beide Seiten im selben Fall. Der Interessenkonflikt wird bei der ersten Anfrage geprüft.
III
Erbrecht und Nachlassplanung
Testamente, Erbverträge, Teilungen und der unangenehme Teil: Streit unter Geschwistern. Wir
arbeiten hier bewusst auf Einigung hin, weil ein gewonnener Erbprozess meistens eine verlorene
Familie ist. Erst wenn das scheitert, klagen wir — dann aber vollständig.
IV
Bau- und Immobilienrecht
Werkverträge, Mängel, Bauhandwerkerpfandrechte und Einsprachen. Bei Mängeln zählen Fristen in
Tagen, nicht in Wochen — melden Sie sich am Tag der Abnahme, nicht drei Monate später. Ein
Anruf kostet nichts und rettet regelmässig fünfstellige Beträge.