In grossen Kanzleien lernen Sie einen Partner kennen und arbeiten danach mit jemandem, den Sie nie
gesehen haben. Bei uns steht im Mandatsvertrag ein Name, und dieser Name nimmt auch den Hörer ab.
Dr. iur. Elena Brunnhofer
Partnerin · Wirtschaftsrecht
Führt die Kanzlei seit 1998. Prozesserfahren bis vor Bundesgericht, aber bekannt dafür, dass
sie im ersten Gespräch am häufigsten abrät.
Studium und Doktorat Universität Zürich
Anwaltspatent Kanton Zug, 1996
Fachanwältin SAV Wirtschaftsrecht
Deutsch, Englisch, Französisch
Andreas Vogt
Partner · Bau- und Immobilienrecht
Kommt vom Bau: gelernter Hochbauzeichner, danach Jus. Liest einen Werkvertrag mit dem Plan
daneben und erkennt den Mangel oft vor dem Gutachter.
Hochbauzeichner EFZ, danach Jus in Bern
Anwaltspatent Kanton Zug, 2004
Schiedsrichter in SIA-Verfahren
Deutsch, Italienisch
Nadia Steinmann
Rechtsanwältin · Arbeitsrecht
Vertritt Arbeitgeber wie Arbeitnehmende und weiss deshalb genau, welches Argument die
Gegenseite als nächstes bringt. Führt die meisten Verhandlungen der Kanzlei.
Studium Universität Luzern
Anwaltspatent Kanton Zug, 2013
Mediationsausbildung SAV
Deutsch, Englisch, Portugiesisch
Peter Hallmann
Rechtsanwalt · Erbrecht
Zwanzig Jahre Nachlässe, davon viele als Willensvollstrecker. Sein Satz im Erstgespräch:
„Sagen Sie mir zuerst, mit wem Sie an Weihnachten noch am Tisch sitzen wollen.“
Studium Universität Freiburg
Anwaltspatent Kanton Zug, 2001
Fachanwalt SAV Erbrecht
Deutsch, Französisch
Wie wir arbeiten
Jedes Dossier hat eine verantwortliche Person und eine zweite, die
mitliest. Sie erfahren beide Namen im Erstgespräch — und rufen im Zweifel direkt an.
Drei Regeln, die wir uns selbst gegeben haben, weil sie sonst niemand kontrolliert.
Ein Name pro Mandat
Wer Sie im Erstgespräch berät, führt das Mandat. Wenn wir eine zweite Person beiziehen, weil
ihr Gebiet gefragt ist, fragen wir Sie vorher und verrechnen keine doppelte Einarbeitung.
Jede Eingabe zuerst zu Ihnen
Kein Schriftsatz verlässt die Kanzlei, bevor Sie ihn gelesen haben. Sie kennen den Sachverhalt
besser als wir; die meisten sachlichen Korrekturen kommen von Mandanten, nicht von uns.
Schlechte Nachrichten sofort
Wenn ein Urteil gegen uns läuft oder eine Einschätzung sich ändert, hören Sie es am selben Tag
— auch wenn es unangenehm ist und auch dann, wenn wir uns geirrt haben.
Sprechen Sie mit der Person, die Sie vertritt.
Sagen Sie bei der Anfrage, um welches Gebiet es geht —
dann sitzt im Erstgespräch die richtige Person am Tisch, und Sie müssen die Geschichte nur einmal
erzählen.