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Brunnhofer & PartnerRechtsanwälte Zug Erstgespräch

Kanzlei  /  Anwältinnen & Anwälte

Sie wissen vorher, wer Ihren Fall führt.

In grossen Kanzleien lernen Sie einen Partner kennen und arbeiten danach mit jemandem, den Sie nie gesehen haben. Bei uns steht im Mandatsvertrag ein Name, und dieser Name nimmt auch den Hörer ab.

Dr. Elena Brunnhofer, Partnerin, im Portrait

Dr. iur. Elena Brunnhofer

Partnerin · Wirtschaftsrecht

Führt die Kanzlei seit 1998. Prozesserfahren bis vor Bundesgericht, aber bekannt dafür, dass sie im ersten Gespräch am häufigsten abrät.

  • Studium und Doktorat Universität Zürich
  • Anwaltspatent Kanton Zug, 1996
  • Fachanwältin SAV Wirtschaftsrecht
  • Deutsch, Englisch, Französisch
Andreas Vogt, Partner, im Portrait

Andreas Vogt

Partner · Bau- und Immobilienrecht

Kommt vom Bau: gelernter Hochbauzeichner, danach Jus. Liest einen Werkvertrag mit dem Plan daneben und erkennt den Mangel oft vor dem Gutachter.

  • Hochbauzeichner EFZ, danach Jus in Bern
  • Anwaltspatent Kanton Zug, 2004
  • Schiedsrichter in SIA-Verfahren
  • Deutsch, Italienisch
Nadia Steinmann, Rechtsanwältin, im Portrait

Nadia Steinmann

Rechtsanwältin · Arbeitsrecht

Vertritt Arbeitgeber wie Arbeitnehmende und weiss deshalb genau, welches Argument die Gegenseite als nächstes bringt. Führt die meisten Verhandlungen der Kanzlei.

  • Studium Universität Luzern
  • Anwaltspatent Kanton Zug, 2013
  • Mediationsausbildung SAV
  • Deutsch, Englisch, Portugiesisch
Peter Hallmann, Rechtsanwalt, im Portrait

Peter Hallmann

Rechtsanwalt · Erbrecht

Zwanzig Jahre Nachlässe, davon viele als Willensvollstrecker. Sein Satz im Erstgespräch: „Sagen Sie mir zuerst, mit wem Sie an Weihnachten noch am Tisch sitzen wollen.“

  • Studium Universität Freiburg
  • Anwaltspatent Kanton Zug, 2001
  • Fachanwalt SAV Erbrecht
  • Deutsch, Französisch

Wie wir arbeiten

führt · liest mit Entscheid
Jedes Dossier hat eine verantwortliche Person und eine zweite, die mitliest. Sie erfahren beide Namen im Erstgespräch — und rufen im Zweifel direkt an.

Drei Regeln, die wir uns selbst gegeben haben, weil sie sonst niemand kontrolliert.

Ein Name pro Mandat

Wer Sie im Erstgespräch berät, führt das Mandat. Wenn wir eine zweite Person beiziehen, weil ihr Gebiet gefragt ist, fragen wir Sie vorher und verrechnen keine doppelte Einarbeitung.

Jede Eingabe zuerst zu Ihnen

Kein Schriftsatz verlässt die Kanzlei, bevor Sie ihn gelesen haben. Sie kennen den Sachverhalt besser als wir; die meisten sachlichen Korrekturen kommen von Mandanten, nicht von uns.

Schlechte Nachrichten sofort

Wenn ein Urteil gegen uns läuft oder eine Einschätzung sich ändert, hören Sie es am selben Tag — auch wenn es unangenehm ist und auch dann, wenn wir uns geirrt haben.

Bibliothek der Kanzlei mit Kommentarbänden und warmem Leselicht

Sprechen Sie mit der Person, die Sie vertritt.

Sagen Sie bei der Anfrage, um welches Gebiet es geht — dann sitzt im Erstgespräch die richtige Person am Tisch, und Sie müssen die Geschichte nur einmal erzählen.

Anrufen Erstgespräch